Pressemitteilung vom 1. April 2025
Beschäftigung fördern und Schulabbrüche verhindern: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) unterstützt Projekte
- Wer Projektideen hat, kann bis Samstag, 31. Mai, Zuschüsse für 2026 beantragen
Wie können Menschen in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden, die es schwer am Arbeitsmarkt haben? Und wie lassen sich Schulabbrüche verhindern? Wer Projektideen hat, kann bis Samstag, 31. Mai, beim Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Zuschüsse für 2026 beantragen. Rund 267.000 Euro stehen für das kommende Jahr in Freiburg zur Verfügung.
ESF Plus ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Beschäftigungsförderung. Es unterstützt benachteiligte Arbeitslose dabei, einen besseren Zugang zu Beschäftigung zu bekommen. Darunter sind vor allem Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Alleinerziehende ohne Ausbildung, Migrant*innen und Geflüchtete. Zudem will der Sozialfonds mit niedrigschwelligen außerschulischen Angeboten Schulabbrüche verhindern. Deshalb fördert ESF Plus verstärkt Angebote für Schüler*innen, die als „nicht praktikumsreif“ gelten oder nicht auf Unterstützungsangebote von Schule und Jugendhilfe reagieren.
In der Förderperiode für das Jahr 2024 erhielten drei Projekte aus Freiburg Förderung vom ESF Plus. Eines davon war das Projekt „Neue Wege 4.0“ von der Volkshochschule (VHS). Es richtete sich an Schüler*innen des zweiten Bildungswegs, die im bestehenden Fördersystem nicht berücksichtigt werden. Die VHS unterstützte die Teilnehmenden dabei, eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Von den 16 Teilnehmenden konnten 6 eine Ausbildung beginnen oder eine Arbeitsstelle antreten, 2 besuchten eine weiterführende Schule und ein Teilnehmer machte den Busführerschein, um anschließend als Busfahrer zu arbeiten. Besonders erfolgreich war die gemeinsame Erstellung von Online-Bewerbungsunterlagen. Diese sind mittlerweile Voraussetzung, um sich bei einem Großteil der Unternehmen vorstellen zu können. Vielen Teilnehmenden fehlten dazu zu Projektbeginn noch die technischen Kompetenzen und die notwendige Ausstattung.
Zwei ESF Plus-Projekte der gemeinnützigen Freiburger Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (FQB) aus dem vergangenen Jahr zeigen, wie vielfältig das Förderspektrum ist. Mit dem Projekt „Berufsorientierung Richtung Ausbildung“ unterstützte die FQB Schüler*innen dabei, außerschulische Praktika zu finden. Niederschwellig und berufsorientiert eröffnete das Projekt Möglichkeiten, sich auszuprobieren, aus Fehlern zu lernen und Erfahrung für den späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu sammeln. Das Projekt „Teilhabe, Orientierung, Pandemiebewältigung, Arbeit und Zukunft“ richtete sich hingegen an Langzeitarbeitslose, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. In der individuellen Betreuung ging es darum, die Bedürfnisse der Teilnehmenden herauszufinden und die Voraussetzungen für ein aktives, selbstbestimmtes Leben zu benennen. Das Projekt führte die FQB mit dem Caritasverband Freiburg-Stadt und dem Diakonischen Werk Freiburg durch.
Auch im kommenden Jahr wird ESF Plus wieder Projekte fördern. Bis zum 31. Mai können Interessierte ihren Projektantrag an die L-Bank Baden-Württemberg (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) stellen. Parallel dazu reichen sie eine Kopie per E-Mail bei der ESF-Geschäftsstelle ein (christine.asal@freiburg.de). Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Antragsbedingungen gibt es unter
www.esf-bw.de und bei der ESF-Geschäftsstelle (0761 201-3687).
Gefördert werden Projekte mit ein- und zweijähriger Laufzeit und gesicherter Kofinanzierung. Sie müssen chancengleich und geschlechtergerecht ausgestaltet sein und die EU-Charta der Grundrechte einhalten. Erwünscht sind Projekte, die nicht nur die Jobvermittlung, sondern auch die soziale und digitale Teilhabe in den Blick nehmen. Die Förderschwerpunkte und nähere Infos zur Bewerbung stehen auf www.freiburg.de/esf.
Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds Plus
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Die Mittel decken Förderbedarfe, die nicht (allein) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg knapp 220 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen 76 Millionen in die Förderung von Projekten vor Ort zur Beschäftigungsförderung und zur Armutsbekämpfung. Sie werden anteilig zu 30 bis 40 Prozent finanziert. Eine Ko-Finanzierung mit anderen ESF-Mitteln ist nicht möglich. Die Mittel werden über das Sozialministerium des Landes an die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort schlagen die regionalen ESF-Arbeitskreise vor, welche der eingereichten Anträge den Zuschlag bekommen.