Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2025, möglicherweise gibt er nicht den aktuellen Stand wieder.

Pressemitteilung vom 20. März 2025

Städtische Wohngeldstelle ist vom 31. März bis 11. April nur eingeschränkt erreichbar

  • Verwaltung will bestehende Rückstände weiter abbauen

Die Abteilung Wohngeld und Wohnungssuche des Amtes für Soziales ist von Montag, 31. März, bis Freitag, 11. April, nochmals nur per E-Mail oder Post erreichbar, nicht telefonisch und nicht persönlich. In dieser Zeit gibt es keine Vor-Ort-Termine. Damit erhofft sich die Verwaltung einen weiteren Abbau der Antragsrückstände im Bereich Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine, insbesondere die Erledigung älterer Anträge.

Seit November 2023 war die städtische Abteilung Wohngeld und Wohnungssuche bereits fünf Mal für je zwei Wochen nur per E-Mail oder Post zu erreichen. Grund für diese außergewöhnliche Maßnahme: Mit der 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat sich die Zahl der Wohngeldanträge stark erhöht, jeden Monat gehen über 1000 neue Anträge ein. Anfang 2024 lagen deutlich über 5000 offene Anträge vor. Da die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein stark angehoben wurde, ist auch in diesem Bereich die Zahl der Anträge massiv gestiegen. Das ist eine immense Herausforderung für die zuständige Abteilung im Amt für Soziales. Durch die zusätzlichen Wochen der eingeschränkten Erreichbarkeit soll der Rückstand abgebaut werden.

Im Fokus stehen Altfälle aus den Vorjahren, die in der Regel sehr komplex sind, zum Beispiel Anträge von Haushalten, die zwischenzeitlich (mehrmals) umgezogen sind, wechselnde Haushaltmitglieder und Einkommen haben oder in denen sich die berufliche Situation verändert hat. Diese Anträge erfordern viel Recherche und damit eine intensivere Bearbeitung.

Veröffentlicht am 20. März 2025