Insektenschutz
Umweltverträgliche Außenbeleuchtung von Sportstätten

Schon seit dem Jahr 2020 besteht ein neues Landesnaturschutzgesetz. Ein ganz wesentliches Ziel der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg war es, die Bedeutung des Artenschutzes und insbesondere des Insektenschutzes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betonen. Die Verminderung der Lichtverschmutzung und die Umrüstung auf insektenfreundliche Beleuchtung sind hierbei zentrale Bausteine.
Deshalb wurden im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes mit § 21 Abs. 1-3 NatSchG auch neue gesetzliche Regelungen zum Thema natur-/insektenfreundliche Beleuchtung im Innen- und Außenbereich beschlossen. Dazu kommen die freiwilligen Zielsetzungen der Stadt mit den städtischen Biodiversitätszielen und dem Aktionsplan Biodiversität.
Die Beleuchtung von Sportstätten fällt nicht unter die gesetzlichen Neuregelungen. Trotzdem ist es sinnvoll und folgerichtig, dass auch die Umrüstungen und Erweiterung bestehender Beleuchtungsanlagen bzw. die Neuanlage von Beleuchtungen von Sportstätten unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten umgesetzt werden.
Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- die Strahler beleuchten ausschließlich die Sportstätte und generieren eine geringstmögliche Abstrahlung
- horizontale Montage der Strahler (0% ULR)
- möglichst niedrige Beleuchtungsstärke, so dass die Vorgaben der entsprechenden DIN-Normen/Vorgaben der Verbände erfüllt werden, aber keinesfalls darüber hinaus, d.h. eine neutralweiße Farbtemperatur (maximal 3000 Kelvin) ist deutlich besser als die bisher häufig vorgesehenen 4000 Kelvin
- Beleuchtung nur in den notwendigen Zeiten, Abschaltung nach Spielbetrieb
Durch die Umsetzung dieser Anforderungen kann die Beeinträchtigung für nachtaktive Tiere wie Insekten, Fledermäuse, aber auch Vögel und aquatische Lebewesen deutlich reduziert werden.
Download "Planungshilfe Umweltverträgliche Außenbeleuchtung an Sportstätten" (1,978 MB)