Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs

Keine Bedenken gegen Erdgastrasse

Auto auf Baugelände
Mit dem Bau der Trasse wurde abgewartet (Symbolbild, Foto: Stadt Freiburg)

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Trassenführung der geplanten Erdgashochdruckleitung am Rand des neuen Stadtteils Dietenbach grundsätzlich bestätigt. Die vom Regierungspräsidium erteilte „befristete Waldumwandlungsgenehmigung sei voraussichtlich rechtmäßig“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Erdgashochdruckleitung soll parallel zur geplanten Stadtbahntrasse und dem begleitenden Geh- und Radweg verlegt werden. Hierfür müssen insgesamt rund 3000 Quadratmeter Baumbestand im Langmattenwald gerodet werden. Den entsprechenden Antrag hatte das Regierungspräsidium im August 2023 genehmigt. Dagegen hatte der NABU neben einer Klage ein Eilverfahren angestrengt und dabei vom Verwaltungsgericht Freiburg im September Recht bekommen, auch weil angeblich Alternativen nicht ausreichend geprüft worden seien.

Gegen diese Entscheidung hatten Stadt und Land Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Zwar hat das Mannheimer Gericht diese Beschwerde jetzt zurückgewiesen, in seiner ausführlichen Urteilsbegründung aber wesentliche Punkte aus der Entscheidung des VG Freiburgs aufgehoben. So stellt der VGH fest, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg die befristete Waldumwandlung des Regierungspräsidiums rechtmäßig und die gewählte Trasse durch das Langmattenwäldchen nicht zu beanstanden ist. Im Eilverfahren überwiege allerdings das Interesse des NABU an einer Aussetzung des Vollzugs, weil für den Bereich des Landwassergrabens (der hier eigentlich Mundenhofer Graben heißt) nicht sicher feststellbar sei, ob dort ebenfalls eine befristete Waldumwandlung erforderlich sei. Bei diesem Teilstück von etwa acht Metern Länge handelt es sich um eine Fläche, die in den ursprünglichen Plänen nicht als Wald gekennzeichnet und daher gesondert betrachtet worden war.

Baubürgermeister Martin Haag freut sich über die gerichtliche Klarstellung zur Trassenführung. Mit einer weiteren Verzögerung rechnet er nicht, da bis Ende September aus Artenschutzgründen ohnehin ein Fällverbot gilt. „Ich bin mir sicher, dass wir bis dahin eine Lösung finden, um im April 2025 die Erdgashochdruckleitung an die Bestandsleitung anschließen zu können.“ Alle Arbeiten, die außerhalb des Langenmattenwäldchens stattfinden, gehen ohnehin planmäßig weiter.

Veröffentlicht am 01. März 2024

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