3. Änderung des Flächennutzungsplans

Die dritte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 30.04.2009 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 08.05.2009 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die dritte Änderung des FNP ist damit wirksam.

Die dritte Änderung des FNP 2020 fasst die beiden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schildacker (1,45 MB)gelegenen Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel EH Nr. 25 und EH Nr. 65 zu einer gemeinsamen Sonderbaufläche EH Nr. 25 zusammen. Die dargestellte Verkaufsfläche für Lebensmittel in der neuen Sonderbaufläche wird nicht geändert. Es ergibt sich lediglich eine Vergrößerung der Grundstücksfläche auf 8.500 qm. Beide Sonderbauflächen sind im zeichnerischen Teil des FNP 2020 nebeneinander auf dem Grundstück mit der Adresse Lörracher Straße 8 (Gewerbegebiet Süd) dargestellt.

Nähere Informationen zu den städtebaulichen Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung der dritten Änderung des FNP 2020 (131,9 KB) mit der allgemeinen Begründung und der geänderten Liste der Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel.

Kontakt

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Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
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Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

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