9. Änderung des Flächennutzungsplans

Die neunte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 17.10.2012 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 09.11.2012 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die neunte Änderung des FNP ist damit wirksam.

Die neunte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 im Stadtteil Littenweiler beinhaltet eine Änderung im zeichnerischen Teil (949,6 KB) durch die Ergänzung der vorhandenen Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“durch die Darstellung eines zusätzlichen Symbols innerhalb der Gemeinbedarfsfläche für die Zweckbestimmung „Schulen“. Die Grünfläche östlich der Fläche für Gemeinbedarf bis zur angrenzenden Fläche für Wald wird zugunsten der Erweiterung der Fläche für Gemeinbedarf zurückgenommen.

Nähere Informationen zu den städtebaulichen Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung der neunten Änderung des FNP 2020 (57,2 KB) mit der allgemeinen Begründung und dem Umweltbericht.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
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Fax +49 761 2014399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

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