Zensus 2022 - Portal für Erhebungsbeauftragte

Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte

Erhabungsbeauftragte (EB) erhalten für Ihre ehrenamtliche Arbeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Alle Erhebungsbeauftragte, die an der Schulung teilgenommen haben und Daten für den Zensus erhoben haben, erhalten einen Pauschalbetrag von 80 €. Danach wird die Entschädigung zum einen am Aufwand (z.B. Zahl der Befragten Auskunftspflichtigen und Anschriften) und nach Erfolg (vollständige Erfassung, Übergabe der Kennungen für die Onlinefragebögen) bemessen.

Durchschnittlich wird die Entschädigung etwa zwischen 800 € und 1.000 € pro EB liegen.

Die Vergütung setzt sich folgendermaßen zusammen:

Allgemein
Pauschalbetrag für Schulungsteilnahme, Fahrtkosten, Telefonkosten 80 € einmalig
Vorbegehung der Anschriften und Einwurf der Termine 2 €  pro Anschrift

Persönliche Befragung der Haushaltsstichprobe (Ziel 1)
Vollständige Erfassung aller Ziel-1-Merkmale 5 €  pro Auskunftspflichtige_r
Erfassung ausschließlich der 4 Merkmale zur Existenzfeststellung 4 €  pro Auskunftspflichtige_r
Lediglich Erfassung des Vor- und Nachnamens 2 €  pro Auskunftspflichtige_r
Antwortausfall eines ganzen Haushalts 2 €  pro Haushalt
Persönliche Befragung der Wohnheime (Ziel 1)
Vollständige Erfassung aller Ziel-1-Merkmale 7 € pro Auskunftspflichtige_r
Erfassung ausschließlich der 4 Merkmale zur Existenzfeststellung 4 € pro Auskunftspflichtige_r
Lediglich Erfassung des Vor- und Nachnamen 2 € pro Auskunftspflichtige_r
Antwortausfall eines ganzen Haushalts 2 € pro Haushalt

Zweiter Befragungsteil der Haushaltsstichprobe und der Wohnheime* (Ziel 2)
Übergabe der Kennung für den Onlinefragebogen (Selbstausfüller) 2 €  pro Auskunftspflichtige_r
Übergabe eines Papierfragebogens (Selbstausfüller) 1 €  pro Auskunftspflichtige_r
Persönliche Befragung 2 €  pro Auskunftspflichtige_r

Befragung der Gemeinschaftsunterkünfte
Zusätzlicher Schulungsteil: Gemeinschaftsunterkünfte 40 € einmalig
Übergabe der Online-Kennungen an die Einrichtungsleitung 10 €  pro Unterkunft
Vorbegehung, Übergabe Infomationsmaterial, techn. Betreuung der GU 30 € pro Unterkunft
Ausfall / Verweigerung einer GU 1 € pro Unterkunft

* In Wohnheimen werden nur bei einem Teil der Auskunftspflichtigen die Ziel-2-Merkmale erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Tabelle lediglich Richtwerte darstellt und eine Anpassung des Vergütungskonzepts nicht ausgeschlossen ist. Sollte sich etwas ändern, werden wir Sie auf unserer Homepage darüber informieren.

Weitere Hinweise zur Aufwandsentschädigung (Infos zur Steuerfreiheit, Anrechung auf Leistungen, etc.) finden Sie hier:
Hinweise zur Aufwandsentschädigung

Kontakt

Erhebungsstelle Stadt Freiburg
Zensus 2022 
Berliner Allee 1
5. OG, Raum 520
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
zensus2022@stadt.freiburg.de

Erweiterte Telefonzeiten für Erhebungsbeauftragte:
Telefon: 0761 201-7070 
Mo-Do 09:00-12:00 und 14:00-16:30
Fr 09:00-12:00