12. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 "Waldhaus"

Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ wurde am 01.09.2020 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 25.09.2020 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ ist damit wirksam.   

Mit der zwölften Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ soll das Nutzungskonzept des Waldhauses grundsätzlich als Bildungseinrichtung über das privilegierte waldpädagogische Angebot hinaus erweitert und die Voraussetzung für die Unterbringung der städtischen Forstverwaltung geschaffen werden. Um den dafür notwendigen Bebauungsplan zu erlassen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  

Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-20/080 (1,07 MB)

Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ Anlage 2 zur Drucksache G-20/080 (309,4 KB) sowie der Umweltbericht Anlage 3 zur Drucksache G-20/080 (396 KB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (224,3 KB).

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.