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Behördenwegweiser

Werbung

(Werbeanlagen + Veranstaltungswerbung)

Beschreibung

Nach der Landesbauordnung ist für die Errichtung von Werbeanlagen (Anlagen der Außenwerbung), die als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen, ab einer werbewirksamen Ansichtsfläche von 1 m² eine Baugenehmigung erforderlich.

Nach dem Straßengesetz ist für das Anbringen von Plakaten zur Bewerbung von kulturellen, sportlichen, sozialen, religiösen oder politischen Veranstaltungen im Stadtgebiet Freiburg eine Erlaubnis erforderlich.

Für allgemeine Auskünfte und Beratung zu Werbeanlagen, Genehmigungsverfahren, Erteilung von Erlaubnissen für Plakattafeln („Kleinwerbenetz“) ist das Baurechtsamt zuständig.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Kontakt

Hausanschrift

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"

Anfahrtsbeschreibung

Zufahrt zum Parkplatz Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee

Über- und untergeordnete Dienststellen

Persönlicher Kontakt

Frau Hadamek
Telefon +49 761 2014390