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Behördenwegweiser

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Beschreibung

Die JuHiS ist Teil des Kommunalen Sozialen Dienstes der Stadt Freiburg und zuständig für alle jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Wir arbeiten auf gesetzlicher Grundlage (gemäß § 52 Sozialgesetzbuch VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz) unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Gleichzeitig kooperieren wir mit allen am Verfahren Beteiligten, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Im Mittelpunkt der Arbeit der JuHiS steht die Unterstützung und Begleitung gemäß unserem gesetzlichen Auftrag während des gesamten Verfahrens.

Unser Angebot richtet demnach an

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren,
  • sowie deren Eltern/ Erziehungsberechtigte/ Personensorgeberechtigte
  • Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren

Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf – Was bieten wir konkret an?

  • Informationen über
    • den Ablauf des Strafverfahrens
    • mögliche Konsequenzen des Strafverfahrens
    • Registerrechtliche Folgen (Führungszeugnis, Vorstrafe, Erziehungsregister)
  • Persönliche Begleitung und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
  • Beratung, Vermittlung und Begleitung zu passenden Unterstützungsangeboten wie beispielsweise:
    • Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung
    • Soziale Trainingskurse (z. B. Anti-Gewalt-Training, Sozialkompetenzcoaching)
    • Angebote und Leistungen der Jugendhilfe
    • Beratungsstellen (z. B. Jugend-, Sucht- oder Schuldnerberatung)
    • Vermittlung von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit
    • Angebote im Bereich Mediennutzung, lebenspraktischen Fähigkeiten oder Geschlechterthematiken
    • etc.

Unser Angebot ist freiwillig und kostenlos.
Bei Bedarf ziehen wir gerne Übersetzer*innen hinzu.

Für weitere Informationen oder einen persönlichen Gesprächstermin sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die persönlichen Kontaktdaten der Fachkräfte (Zuständigkeit nach Stadtbezirken) sind weiter unten zu finden.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung oder
Montag
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Öffentlicher Personennahverkehr

VAG: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"

Sonstiges

Abweichende Büroadresse der Jugendhilfe im Strafverfahren, Auf der Zinnen 1 (2. OG im Karlsbau), 79098 Freiburg

Persönlicher Kontakt

Heiko Hofmann

Sachgebietsleitung

Stadtbezirke JuHiS II: Neuburg, Herdern

Vertretung: E. Kölble/ L. Hug

Christoph Lang

Stadtbezirke JuHiS I: Haslach-Haid, Weingarten, Vauban

Vertretung: R. Müller

Ute Kircher

Stadtbezirke JuHiS III: Brühl-Beurbarung, Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Günterstal, Wiehre

Vertretung: H. Meyer

Evelyne Kölble

Stadtbezirke JuHiS IV: Haslach-Egerten, Haslach-Gartenstadt, Haslach-Schildacker

Vertretung: H. Hofmann/ L. Hug

Reiner Müller

Stadtbezirke JuHiS V: Altstadt, Brühl-Güterbahnhof, Brühl-Industriegebiet, Stühlinger, St. Georgen

Vertretung: C. Lang

Hartmut Meyer

Stadtbezirke JuHiS VI: Zähringen, Hochdorf, Lehen, Waltershofen, Mundenhof, Opfingen, Tiengen, Munzingen, Rieselfeld

Vertretung: U. Kircher

Lena Hug

Stadtbezirke JuHiS VII: Mooswald, Betzenhausen, Landwasser

Vertretung: H. Hofmann/ E. Kölble

Christiane Hog

Sekretariat
Arbeitsstunden aus Ordnungswidrigkeitsverfahren

Arbeitsleistungen/ Sozialstunden aus Jugendstrafverfahren

Zuweisung und Begleitung durch Werkstudierende
Telefonische Erreichbarkeit Montag und Donnerstag