Behördenwegweiser
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Beschreibung
Die JuHiS ist Teil des Kommunalen Sozialen Dienstes der Stadt Freiburg und zuständig für alle jungen Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Wir arbeiten auf gesetzlicher Grundlage (gemäß § 52 Sozialgesetzbuch VIII und § 38 Jugendgerichtsgesetz) unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Gleichzeitig kooperieren wir mit allen am Verfahren Beteiligten, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Im Mittelpunkt der Arbeit der JuHiS steht die Unterstützung und Begleitung gemäß unserem gesetzlichen Auftrag während des gesamten Verfahrens.
Unser Angebot richtet demnach an
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren,
- Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren
- sowie deren Eltern/ Erziehungsberechtigte/ Personensorgeberechtigte
Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf – Was bieten wir konkret an?
- Informationen über
- den Ablauf des Strafverfahrens
- mögliche Konsequenzen des Strafverfahrens
- Registerrechtliche Folgen (Führungszeugnis, Vorstrafe, Erziehungsregister)
- Persönliche Begleitung und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- Beratung, Vermittlung und Begleitung zu passenden Unterstützungsangeboten wie beispielsweise:
- Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung
- Soziale Trainingskurse (z. B. Anti-Gewalt-Training, Sozialkompetenzcoaching)
- Angebote und Leistungen der Jugendhilfe
- Beratungsstellen (z. B. Jugend-, Sucht- oder Schuldnerberatung)
- Vermittlung von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit
- Angebote im Bereich Mediennutzung, lebenspraktischen Fähigkeiten oder Geschlechterthematiken
- etc.
Unser Angebot ist freiwillig und kostenlos.
Bei Bedarf ziehen wir gerne Übersetzer*innen hinzu.
Für weitere Informationen oder einen persönlichen Gesprächstermin sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die persönlichen Kontaktdaten der Fachkräfte (Zuständigkeit nach Stadtbezirken) sind weiter unten zu finden.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
VAG: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"
Sonstiges
Abweichende Büroadresse der Jugendhilfe im Strafverfahren, Auf der Zinnen 1 (2. OG im Karlsbau), 79098 Freiburg
Über- und untergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
Stadtbezirke JuHiS II: Neuburg, Herdern
Vertretung: E. Kölble/ L. Hug
Stadtbezirke JuHiS I: Haslach-Haid, Weingarten, Vauban
Vertretung: R. Müller
Stadtbezirke JuHiS III: Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Günterstal, Wiehre
Vertretung: H. Meyer
Stadtbezirke JuHiS IV: Haslach-Egerten, Haslach-Gartenstadt, Haslach-Schildacker
Vertretung: H. Hofmann/ L. Hug
Stadtbezirke JuHiS V: Altstadt, Stühlinger, St. Georgen
Vertretung: C. Lang
Stadtbezirke JuHiS VI: Zähringen, Hochdorf, Lehen, Waltershofen, Mundenhof, Opfingen, Tiengen, Munzingen, Rieselfeld
Vertretung: U. Kircher
Stadtbezirke JuHiS VII: Brühl, Mooswald, Betzenhausen, Landwasser
Vertretung: H. Hofmann/ E. Kölble
Sekretariat
Arbeitsstunden aus Ordnungswidrigkeitsverfahren
Zuweisung und Begleitung durch Werkstudierende
Telefonische Erreichbarkeit Montag und Donnerstag


