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Behördenwegweiser

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Abweichende Büroadresse: Auf der Zinnen 1 (2. OG im Karlsbau), 79098 Freiburg

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für alle, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.

Fragen und Antworten zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für die Betroffenen oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:

  • Ist noch etwas zu retten?
  • Was kommt auf mich zu?
  • Wie geht es weiter?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Die Antworten auf die Fragen haben wir; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Information zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS):
Die JuHiS arbeitet auf den gesetzlichen Grundlagen des § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) und§ 38 JGG (Jugendgerichtshilfe).
Wir bieten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre),
gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sowie ggf. den Eltern unsere Unter-stützung an. Wir begleiten Sie im gesamten Strafverfahren und arbeiten in Koopera-tion mit, aber unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Wir finden gemeinsam eine Lösung ...

 

Wir bieten an ...

  • INFORMATION über den Ablauf des Strafverfahrens
  • BERATUNG über Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe sowie anderer sozialer Angebote
  • (Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich, Suchtberatung ... )
  • BEGLEITUNG vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
  • VERMITTLUNG von Einsatzstellen zur Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden

Das Angebot der JuHiS ist freiwillig!
Sie können sich gerne telefonisch vorab informieren oder einen Gesprächstermin vereinbaren.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

und nach Vereinbarung
Montag
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Kontakt

Hausanschrift

Europaplatz 1
79098 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 761 2018582
Fax +49 761 2018599

Öffentlicher Personennahverkehr

VAG: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"

Persönlicher Kontakt

Heiko Hofmann

Sachgebietsleitung

Telefon +49 761 201-8593

Aufgaben:
JuHiS II - Neuburg, Herdern

Vertretung: E. Kölble/ L. Hug

Christoph Lang
Telefon +49 761 201-8595

Aufgaben:
JuHiS I – Haslach-Haid, Weingarten, Vauban

Vertretung: R. Müller

Ute Kircher
Telefon +49 761 201-8594

Aufgaben:
JuHiS III - Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Günterstal, Wiehre

Vertretung: H. Meyer

Evelyne Kölble
Telefon +49 761 201-8590

Aufgaben:
JuHiS IV - Haslach-Egerten, Haslach-Gartenstadt, Haslach-Schildacker

Vertretung: H. Hofmann/ L. Hug

Reiner Müller
Telefon +49 761 201-8591

Aufgaben:
JuHiS V - Altstadt, Stühlinger, St. Georgen

Vertretung: C. Lang

Hartmut Meyer
Telefon +49 761 201-8596

Aufgaben:
JuHiS VI - Zähringen, Hochdorf, Lehen, Waltershofen, Mundenhof, Opfingen, Tiengen, Munzingen, Rieselfeld


Vertretung: U. Kircher

Lena Hug
Telefon +49 761 201-8592

Aufgaben:
JuHiS VII - Brühl, Mooswald, Betzenhausen, Landwasser

Vertretung: H. Hofmann/ E. Kölble

Christiane Hog

Sekretariat
Arbeitsstunden aus Ordnungswidrigkeitsverfahren

Telefon +49 761 201-8582
Arbeitsleistungen/ Sozialstunden aus Jugendstrafverfahren

Zuweisung und Begleitung durch Werkstudierende
Telefonische Erreichbarkeit Montag und Donnerstag

Telefon +49 761 2018583