Behördenwegweiser
Immissionsschutzrecht
Sie finden uns am Standort Rathaus im Stühlinger im 3. OG (Aufgang Nord)
Beschreibung
Das Umweltschutzamt wird als Untere Immissionsschutzbehörde auf Grundlage des "Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und der danach ergangenen Rechtsvorschriften tätig.
Die Aufgaben im einzelnen sind u.a.:
- Erteilen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
- Annahme von Beschwerden über Lärm, Staub, Gerüche, Rauch und Prüfung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, Abhilfe durch Erlass einer Anordnung
- Beratung bei Fragen zu Elektrosmog
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Gerne können Sie innerhalb der folgenden Zeiten telefonisch einen Termin vereinbaren
Übergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
Persönlicher Kontakt
Sandra Selinger
Kompetenzsachbearbeiterin
Telefon 0761 201-6136
Birgit Pietsch
Telefon 0761 201-6134
Astrid Frey
Telefon 0761 201-6132
Kontakt
Telefon (Sekretariat) +49 761 2016102
Fax +49 761 2016199
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestellte "Rathaus im Stühlinger"
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee