Gruppen und Vereine können Parklets im Quartier gestalten

Probelauf für kleine Oasen auf öffentlichen Parkplätzen

Plaudern statt Parken: In Freiburger Quartieren können kleine Oasen zur Begegnung der Nachbarschaft entstehen. Die Stadt startet dafür einen Pilotversuch: Vereine und Gruppen sind eingeladen, ihr Konzept einzureichen, um einen Parkplatz in einen begrünten Aufenthaltsort zu verwandeln.

Die Parklets können mit Sitzgelegenheiten, Pflanzkästen oder anderen Ein- und Aufbauten nach Herzenslust kreativ gestaltet werden. Sie sind für alle da, jede*r darf sie nutzen und dort spielen, werkeln, gärtnern, malen, tanzen oder einfach sitzen und reden. Private und gewerbliche Nutzungen sind nicht erlaubt.

Die Stadt vergibt die Parklets für insgesamt sechs Monate innerhalb des Zeitraums von März bis November. Gruppen und Vereine, die ein Parklet beantragen, müssen eine verantwortliche Person als Parklet-Pate / Parklet-Patin mit Anschrift und Telefonnummer benennen. Diese benötigt eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Wer ein Parklet beantragt, ist auch für dessen Bau und nach Ende der Saison für den Abbau zuständig.

Für die Umgestaltung in Frage kommen öffentliche Parkplätze im Freiburger Stadtgebiet außerhalb der Altstadt. Das Parklet darf maximal zwei Stellplätze einnehmen.

Antrag stellen

  • Online-Antrag
  • Nutzungs- und Gestaltungskonzept
  • Umgebungsplan des Aufstellorts
  • Aktuelles Foto des Aufstellorts
  • Haftpflichtversicherung

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung beträgt 150 Euro.

Zusätzlich entstehen ggf. private Kosten für Bau und Bepflanzung des Parklets.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Parklet?

Parklets – das sind mit Sitzgelegenheiten, Pflanzkästen oder anderen Ein- und Aufbauten temporär zu kleinen Oasen umgestaltete Parkplätze im öffentlichen Raum. Parklets sind für alle da, jeder und jede darf sie nutzen. So fördern sie auch die nachbarschaftliche Begegnung im Viertel.

Wer kann ein Parklet beantragen?

Ein Parklet beantragen können Vereine oder Gruppen mit Bezug zum Stadtteil oder Wohnquartier. Wichtig ist, dass eine verantwortliche Person als Parklet-Pate / Parklet-Patin mit Anschrift und Telefonnummer benannt wird. Diese muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die das Errichten und Betreiben eines Parklets umfasst.

Für welche Orte kann die Genehmigung eines Parklet beantragt werden?

Mögliche Orte für Parklets sind öffentliche Parkplätze im Freiburger Stadtgebiet außerhalb der Altstadt.

Wer baut das Parklet auf und wer kümmert sich um den Abbau?

Wer ein Parklet beantragt, ist auch für dessen Bau und Abbau zuständig. Die Antragsteller*innen kümmern sich selbst um alle Um- und Aufbauten, sie beschaffen sämtliches Material bzw. Fertigteile selbst und auf eigene Kosten. Auch für die Entfernung des Parklets nach Ende des genehmigten Zeitraums sind die Antragsteller*innen selbst verantwortlich.

Wie groß können Parklets sein und wie lange bleiben sie?

Das Parklet darf maximal zwei Stellplätze einnehmen und kann befristet für bis zu sechs Monate innerhalb des Zeitraums von März bis Ende Oktober genutzt werden.

Welche Nutzungen sind möglich?

Das Parklet soll einen positiven Beitrag für das Quartier und die Nachbarschaft leisten. Private und gewerbliche Nutzungen sind deshalb ausgeschlossen. Ansonsten sind ganz unterschiedliche Nutzungen denkbar, zum Beispiel:

  • Treffpunkt
  • Urbanes Gärtnern
  • Sitzgelegenheiten
  • Urbane Begrünung
  • Spielfläche
  • Reparierwerkstatt
  • Nachbarschaftstreff
  • Tauschbörse
  • Picknickbereich
  • Plauderecke
  • Tanzfläche
  • Sandkasten
  • Kunstraum
  • Outdoor-Workspace

Wo ist das Aufstellen von Parklets NICHT möglich?

Bei jeder Beantragung erfolgt eine Einzelfallprüfung. Wegen der Verkehrssicherheit ist das Aufstellen von Parklets z. B. an Straßen mit mehr als 30 km/h Höchstgeschwindigkeit oder im Bereich zehn Meter vor und hinter Straßeneinmündungen und -kreuzungen, Zebrastreifen, Fußgängerampeln und Bahnübergängen nicht möglich.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antrag
  • Nutzungs- und Gestaltungskonzept
  • Umgebungsplan des Aufstellorts im Maßstab 1:200 oder größer
  • Aktuelles Foto des Aufstellorts
  • Haftpflichtversicherung

Um bei der Haftpflichtversicherung anzufragen, können Sie diese Vorlage verwenden: Anfrage (15,6 KB)

Was kostet ein Parklet?

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung beträgt 150 Euro. 

Zusätzlich entstehen ggf. private Kosten für Bau und Bepflanzung des Parklets.

Weitere Ideen und Visualisierungen

Parklet mit zwei Holz-Liegestühlen
Visualisierungen: Stadtplanungsamt
Parklet aus Holz mit Blumen
Blumenkübel

Kontakt

Amt für öffentliche Ordnung

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
E-Mail: polizei@freiburg.de