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Behördenwegweiser

Immissionsschutzrecht

Sie finden uns am Standort Rathaus im Stühlinger im 3. OG (Aufgang Nord)

Beschreibung

Das Umweltschutzamt wird als Untere Immissionsschutzbehörde auf Grundlage des "Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und der danach ergangenen Rechtsvorschriften tätig.

Die Aufgaben im einzelnen sind u.a.:

  • Erteilen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Annahme von Beschwerden über Lärm, Staub, Gerüche, Rauch und Prüfung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, Abhilfe durch Erlass einer Anordnung
  • Beratung bei Fragen zu Elektrosmog

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

Gerne können Sie innerhalb der folgenden Zeiten telefonisch einen Termin vereinbaren
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Anfahrtsbeschreibung

mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestellte "Rathaus im Stühlinger"
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee

Leistungen

Persönlicher Kontakt

Sandra Selinger
Kompetenzsachbearbeiterin
Birgit Pietsch
Astrid Frey