Behördenwegweiser
2 | Abteilung Grünordnung und Stadtgestaltung
Grünordnung, Stadtgestaltung, Freiraumplanung, Klimaanpassung und Grafik
Beschreibung
Grünordnungsplanung
Die Grünordnungsplanung sichert bei Bauvorhaben die Belange von Natur und Landschaft und bildet damit eine gesetzliche Grundlage für jeden Bebauungsplan. Zielsetzung ist es, trotz baulicher Eingriffe, gesetzlich geschützte Biotope und Arten zu sichern, andere hochwertige Naturbereiche und Grünflächen zu erhalten und für unvermeidbar Eingriffe adäquate Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen zu entwickeln und zu planen.
Ein wesentliches Instrument ist dabei die Umweltprüfung. Dieses Prüfverfahren untersucht mithilfe von Kartierungen, Fachgutachten und Berechnungen die Auswirkungen von Bebauungsplänen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und die biologische Vielfalt, aber auch auf die Menschen und ihre Gesundheit sowie Erholungsmöglichkeiten.
Mittels der so erlangten Erkenntnisse begleiten die MitarbeiterInnen der GOP jeden anstehenden Bebauungsplan und beraten dabei die Planung, sodass Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Können nicht alle Eingriffe vermieden werden, konzipiert die Grünordnungsplanung Ausgleichsmaßnahmen, die aufgrund der Flächenknappheit in Freiburg zunehmend gleichzeitig andere Funktionen übernehmen sollten, wie etwa Erholungsnutzungen. Gleichzeitig hat die Grünordnungsplanung bei jedem Bauvorhaben auch die öffentlichen Grünflächen, Grünverbindungen und deren Vernetzung für die Erholungsnutzung im Blick.
Stadtgestaltung
Lebenswerte und qualitätvolle öffentliche Räume zu entwickeln, ist das Ziel der Stadtgestaltung.
Gut gestaltete Plätze, Fußgängerbereiche und sonstige Freiflächen, auf denen sich das Leben der Menschen abspielt, machen die Stadt lebens- und liebenswert. Sie dienen nicht nur der Erholung und Freizeit, sondern fördern auch gemeinsame Freiraumaktivitäten und nachbarschaftliches Miteinander. Darüber hinaus prägen diese auch die Außenwirkung und das Image der Stadt bei unseren Gästen. Sie können zum klimatischen Ausgleich beitragen und sind eine Bereicherung des Wohnumfeldes.
Die Stadtgestaltung konzipiert, entwirft und berät rund um alle gestalterischen Fragen im öffentlichen Raum. Die MitarbeiterInnen kümmern sich darum, dass diese Flächen nicht sukzessive verringert oder verschlechtert werden, sondern durch eine hochwertige Gestaltung, Ausstattung und Begrünung zur Nutzung einladen. Dabei geht es sowohl um konkrete Vorschläge und Ideen z.B. zu Bodenbelägen, Möblierung und Bepflanzung als auch um die Mitwirkung an Freiraumkonzepten für Stadteilplätze, Wohnquartiere oder für die Innenstadt.
Hinweis: die Stadtgestaltung ist NICHT für die Parks zuständig, hierzu wenden Sie sich bitte an die Abteilung Grünflächen im Garten- und Tiefbauamt.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
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Abteilungsleitung
Zuständigkeiten: Stadtgestaltung
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zuständigkeiten: Grünordnungsplanung
Projekt- und Steuerungsunterstützung
Zuständigkeiten: Grünordnungsplanung
Zuständigkeiten: Grünordnungsplanung Dietenbach
Zuständigkeiten: Grünordnungsplanung
Zuständigkeiten: Stadtgestaltung, Wettbewerbe Dietenbach
Zuständigkeiten: Klimaanpassung
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag


