Leistungen
Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
Onlineantrag und Formulare
Hinweis
Mit Stichtag 01. Mai 2025 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweis- und Passdokumenten betrifft. Ab diesem Datum können nur noch Lichtbilder akzeptiert werden, die durch zertifizierte Fotodienstleister über eine sichere Cloudschnittstelle digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und den Missbrauch durch manipulierte Fotos zu verhindern.
Unsere modernen Fotoboxen stehen Ihnen weiterhin im Bürgerservicezentrum zur Verfügung. So können Sie direkt vor Ihrem Termin im Gebäude passende Lichtbilder anfertigen.
Was ändert sich für Sie als Bürger*innen?
• Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
• Sie können Ihre Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern anfertigen lassen, welche die digitale Übertragung über die vorgeschriebene Schnittstelle gewährleisten.
Was sollten Sie beachten?
• Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Fotoboxen nicht ausgelegt, hier wird der Gang zum zertifizierten Fotografen empfohlen.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist und die digitale Übermittlung unterstützt.
• Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden:
- https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- https://dm.de/filialfinder
- https://www.e-passtransfer.de/
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die uns zum 28.05.2025 bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Information für Fotodienstleister*innen
Informieren Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung und die Anbindung an eine Cloud:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
- allgemeine Begründungen,
- häufige Auslandsreisen alleine oder
- dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss und für die Antragstellung eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Anderenfalls kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen.
Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- digitales, biometrisches Passbild
- Digitale Passbilder können nur bei zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten oder in unseren Fotoboxen vor Ort aufgenommen werden.
- Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- schriftliche Begründung für den Antrag
- Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets
Hinweis: Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,00 €.
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Kosten
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich EUR 32,00
- vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
Hinweis: Die Gebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn:
- die Behörde den Zweitpass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. die Passbehörde einer Nebenwohnung) beantragen.
Bearbeitungsdauer
- ca. 3 bis 6 Wochen
- Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgendendritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.
- vorläufiger Reisepass: sofort
Hinweise
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zum Reisepass finden Sie unter Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. Die Stadt Freiburg hat diesen am 11.03.2022 freigegeben.

