Bekanntgaben
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Proteinherstellung mit gentechnisch veränderten Bakterien
Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Sartorius CellGenix GmbH, Am Flughafen 16, 79108 Freiburg im Breisgau, für den Standort Endinger Straße 1, 79111 Freiburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Proteinherstellung mit gentechnisch veränderten Bakterien erteilt. In diesem Zusammenhang erfolgt gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgende Bekanntmachung:
I. Genehmigungsbescheid
Der Genehmigungsbescheid wird auf den nachfolgenden Seiten bekannt gemacht. Aus rechtlichen Gründen wurden datenschutzrechtlich relevante Angaben sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht.
II. BVT-Merkblatt (Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken)
Nachstehend wird das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt bezeichnet: Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie
Hinweise:
Der Bescheid enthält unter Ziff. 4 Inhaltsbestimmungen und unter 5 Nebenbestimmungen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt
von Montag, den 07.10.2024, bis einschließlich Montag, den 21.10.2024,
beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, 79102 Freiburg i. Br. während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, 79083 Freiburg, oder elektronisch unter abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Freiburg, den 04.10.2024
Regierungspräsidium Freiburg
Bekanntmachung und Zustellungsurkunde zum Download (1,006 MB)