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Stadterneuerung / Sanierung

Eine wichtige Aufgabe der Stadt Freiburg ist die Stadterneuerung. Dabei sollen die städtebaulichen und funktionalen Missstände beseitigt und die nachhaltige Entwicklung in den Bestandsgebieten gefördert werden.

Derzeit befinden sich die Gebiete Soziale Stadt Weingarten-West und Südliche Altstadt / Augustinermuseum sowie die Umsetzung des Zentren-Aktivierungskonzepts (ZAK) Betzenhausen im Verfahren. Das Gebiet Soziale Stadt Alt-Haslach wurde im Jahr 2011 erfolgreich beendet.

Ziel der Städtebauförderung
Mit Hilfe der Städtebauförderung, das heißt durch die finanzielle Unterstützung aus Förderprogrammen, an denen sich Bund, Land und Stadt Freiburg beteiligen, können Stadtquartiere ganzheitlich aufgewertet werden. Neben der städtebaulichen und gestalterischen Sanierung werden gleichermaßen wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. Die Städtebauförderung stärkt die örtliche Identität und unterstützt den Wohnungsbau. Sie sichert die soziale Stabilität und verbessert die lokale Ökonomie.

Gesetzliche Grundlagen
Der Rechtlich Rahmen ergibt sich aus den Regelungen des Grundgesetzes (Artikel 104 b) und des Baugesetzbuches (§ 164 a ff) in Verbindung mit der Bund-Ländern-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung. Die Städte- und Gemeinden bewerben sich auf die jährlich ausgeschriebenen Stadterneuerungsprogramme und müssen hierfür einen Eigenanteil in Höhe von 40% erbringen.

Die Stadt Freiburg muss die Vorbereitung, Planung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerung gewährleisten, wenn sie Fördermittel in Anspruch nehmen will. Hierfür erarbeitet sie ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Rahmenplan). Dieses umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen und wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen.

Perspektiven für Freiburg
Die städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe. Die Stadt Freiburg stellt sich der Herausforderung und geht auf die sich verändernden technischen, wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und nicht zuletzt sozialen Anforderungen in den einzelnen Stadtgebieten ein und wirkt bei Bedarf einem Abwärtstrend entgegen. Die städtebauliche Entwicklung für das Fördergebiet  in Haslach zwischen der Uffhauser Straße und Feldbergstraße wurde begonnen. Städtebauliches Entwicklungs- und Zukunfts- Konzept.pdf (8,206 MB)

Übersicht über die Sanierungsgebiete

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4101
Fax 0761 201-4199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4390
Fax 0761 201-4399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZBE) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

Termine

Weitere Informationen

Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-4043
Fax 0761 201-4049

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