Ende der Vogelschutzzeit

Pflanzen und Geäst jetzt zurückschneiden

Mann schneidet Hecke mit elektrischer Schere zurück
Jetzt wieder möglich: Hecken und Bäume zurückschneiden, wenn darin keine Nester sind.

Mit dem Ende der Vegetationsperiode können Pflanzen und Geäst seit dem 1. Oktober wieder gestutzt werden. Wo üppiges Geäst Gehwege einengt oder Pflanzen Verkehrsschilder verdecken, sind Grundstückseigentümer*innen dazu sogar gesetzlich verpflichtet. 

Auf Nester mit Eiern oder Jungvögeln achten

Nach Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte nur von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Von März bis Ende September dürfen Hecken und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dieses Verbot gilt jedoch nicht, wenn der Rückschnitt wegen der Verkehrssicherungspflicht notwendig ist.

Falls sich in den Hecken oder Bäumen aber Nester mit Eiern oder Jungvögel befinden, gilt: Schere oder Säge beiseitelegen und das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen (0761/ 201 – 6125, -6126, -6127, - 6157). Formschnitte sind ganzjährig möglich und zum Teil auch nötig, um den Verkehrsraum freizuhalten.

Straßenraum muss stets frei bleiben

Das baden-württembergische Straßengesetz schreibt vor, dass Anpflanzungen die Verkehrssicherheit nicht gefährden dürfen. Der Luftraum über Fahrbahnen muss bis 4,50 Meter und jener über Geh- und Radwegen bis 2,50 Meter freigehalten werden. Auch dürfen Büsche und Bäume nicht in den Straßenraum ragen.

Das Garten- und Tiefbauamt fordert daher alle Grundstückseigentümer*innen oder deren Beauftragte auf, die Pflanzen auf ihren Grundstücken jetzt außerhalb der Vogelschutzzeit bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise jemand durch überhängende Bepflanzung oder herabfallende Äste zu Schaden kommt.

Veröffentlicht am 12. Oktober 2026