Behördenwegweiser
Untere Naturschutzbehörde
Sie finden uns am Standort Rathaus im Stühlinger im 3. OG (Aufgang Nord)
Beschreibung
Die untere Naturschutzbehörde ist zuständig für die Beratung und Genehmigung insbesondere in folgenden Bereichen:
- Artenschutz
www.freiburg.de/artenschutz - Flächenschutz (Schutzgebiete)
www.freiburg.de/schutzgebiete - Biotopschutz nach § 30 BNatSchG / §32 NatSchG
- Erdauffüllungen im Außenbereich / Abgrabungen
- Naturdenkmale
www.freiburg.de/naturdenkmale - Rückschnitt von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen in der Vegetationszeit (01.03. - 30.09.)
- Zuwendungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPRL)
Kompensationsverzeichnis:
Sonderdrucke:
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:30 Uhr
und 13:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Gerne können Sie innerhalb der folgenden Zeiten telefonisch einen Termin vereinbaren
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Verena Krahl
Telefon 0761 201-6125
Aufgaben:
Bezirk Freiburg-West
Mirco Stumpf
Telefon 0761 201-6126
Aufgaben:
Bezirk Freiburg-Nord
Fabian Kraus
Telefon 0761 201-6127
Aufgaben:
Bezirk Freiburg-Südost
Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestellte "Rathaus im Stühlinger"
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee