Lärmaktionsplan

Die Lärmaktionsplanung ist ein seit 2002 durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenes, umweltpolitisches Planungsinstrument für Kommunen mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt.

Die Lärmaktionspläne müssen spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Im September 2025 hat der Gemeinderat die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 4. Runde einstimmig beschlossen.

Kontakt

Konzeptionelle Planung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Frau Dr. Car
Telefon +49 761 2014688

Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Foto: golibo /istockphoto.com