Herzlich Willkommen bei der Stelle zur Gleichberechtigung der Frau

Die "Stelle zur Gleichberechtigung der Frau" erfüllt eine Querschnittsaufgabe zur Gleichstellung und zum Gewaltschutz. Das Team setzt sich dafür ein gleichstellungspolitische Ziele gemeinsam mit Stadt- und Zivilgesellschaft umzusetzen. 

Gesetzliche Grundlagen hierfür sind:

  • die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, der die Stadt Freiburg 2013 beitrat.
  • die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt), welche 2017 von Deutschland unterzeichnet wurde. Die Europäische Union trat dem Abkommen 2024 bei. Damit gilt in allen Mitgliedsstaaten Gerichtsbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. 
  • das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  • das in 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes als ein weiterer Meilenstein zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Darin ist ein Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung ab 2032 vorgesehen, wobei die Ausgestaltung weiterhin den Ländern und Kommunen überlassen bleibt.

Die Querschnittsaufgabe Gleichberechtigung bezieht alle Lebenslagen und -bereiche, insbesondere von Frauen* und Mädchen* mit ein.

Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau mit der Frauenbeauftragten und ihrer Mitarbeiterin besteht seit 1985. Freiburg war in Baden-Württemberg die erste Stadt, die eine solche Stelle eingerichtet hat.  Die Koordination zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt) wurde 2025 etabliert und befasst sich mit der Entwicklung und Umsetzung von stadtweiten Aktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Neben Frauen sind auch queere, intergeschlechtliche, non-binäre und trans*Personen im Blick und zur Sensibilisierung wird die gesamte Zivilgesellschaft einbezogen. Aktuelles, siehe unter www.freiburg.de/gegengewalt

Die Stelle entwickelt oder initiiert Projekte und Maßnahmen, berät, coacht, begleitet in allen Fragen der Gleichberechtigung, vernetzt, fördert Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, organisiert Veranstaltungen und bearbeitet die vielfältigen Themen alleine und/oder in Kooperation mit anderen Organisationen. Alle Menschen können sich in Fragen der Gleichberechtigung und bei geschlechtsspezifischer Gewalt an diese Stelle wenden.

Alle Frauen und Männer können sich in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen an die Frauenbeauftragte wenden

Kontakt

Stelle zur Gleichberechtigung der Frau
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon +49 761 2011700
Simone Thomas
Telefon 0761 201-1700

Frauenbeauftragte

Sabine Burkhardt
Telefon 0761 201-1720

Koordinatorin Umsetzung Istanbul-Konvention

Heike Dürselen
Telefon 0761 201-1710

Mitarbeiterin

Fotos:
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