Home Kultur und Freizeit Kulturamt Förderung von Projekten

Produktionen

Mit der Förderung von freien Theater- und Tanzgruppen sollen professionelle, innovative, qualitativ herausragende, zeitgenössische Produktionen, die in ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Bereicherung des institutionalisierten Angebotes an Theater und Tanz in Freiburg darstellen, unterstützt werden.

Fördermittel

  • 129.000 € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt einmal jährlich:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs

Im Förderbereich Theater und Tanz orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:

  • Joke Colmsee, Kulturwissenschaflerin mit Schwerpunkt Darstellende Künste
  • Nicola Fritzen, freischaffender Schauspieler
  • Jutta Krauß, Tanzwissenschaftlerin, Dozentin und Dramaturgin
  • Anne Steiner, Professorin an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Theaterpädagogin
  • Für das Kulturamt: Kathrin Feldhaus
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern für Einladungen zur Aufführung können über Kathrin Feldhaus angefragt werden

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Förderkriterien

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Wiederaufnahmen / Gastspiele

Die Stadt Freiburg fördert seit 2026 aus Mitteln des Kultur-Solis Wiederaufnahmen von Produktionen der freien Darstellenden Künste, die in Freiburg produziert und aufgeführt worden sind. Damit wird nachhaltigeres künstlerisches Arbeiten unterstützt, eine Weiterentwicklung ermöglicht und die Sichtbarkeit der freien Kulturszene erhöht. Gleiches gilt auch für die Förderung von Gastspielen, welche die Freiburger Szene über die Stadtgrenzen hinaus bekannt macht und Austausch befördert. Die nachhaltige Förderung von bestehenden Produktionen wird auch den wachsenden überregionalen Partnerschaften und Kooperationen der lokalen Szene im Dreiländereck, Baden-Württemberg sowie bundesweit gerecht.

Fördermittel

  • 17.500 € 

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Basis der Empfehlungen von Vertreter*innen dreierFreiburger Spielstätten:

  • Stephanie Moers, E-WERK
  • Jürgen Reuß, Schopf2
  • Leon Wierer, H15

Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten folgende Vorgaben:

  • Wiederaufnahmen bereits geförderter Produktionen innerhalb Freiburgs sowie Gastspiele außerhalb Freiburgs können auf Antrag mit bis zu 5.000 € unterstützt werden. 
  • Wenn sich an eine Wiederaufnahme in Freiburg eine Gastspiel-Tournee an anderen Orten anschließt, erhöht dies die Förderaussicht. 
  • Projekten, die zwar keine Förderung durch die Stadt Freiburg erhalten haben, aber mit Hilfe anderer öffentlichen Fördermittel (Landes-, Bundesförderung etc.) in Freiburg eine öffentliche Umsetzung realisieren konnten, sollten eine Wiederaufnahme- bzw. Gastspielförderung – sofern es die Mittel zulassen – zur Verfügung stehen.
  • Bei Antragsstellung zwingend erforderlich – neben der Darstellung der künstlerischen Zielsetzung und einem Finanzierungsplan – ist das Vorliegen einer Absichtserklärung der Spielstätte sowie ein grober Zeitplan.
  • Bei Gastspielen ist in den Erläuterungen zum Finanzplan abzubilden, welchen Kostenanteil die auswärtige Spielstätte übernimmt (Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, Technik, Öffentlichkeitsarbeit o. A.).
  • Die eingereichten Vorhaben dürfen in ihrer Erstproduktion und -aufführung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Sollten die Gelder nicht vollumfänglich vergeben werden, werden diese dem Projektförderbudget Darstellende Künste zugerechnet.

Fristen

  • 15.  März 2026

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales