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Koproduktionen

Mit der Förderung von Koproduktionen aus Mitteln des Kultur-Solis sollen im Bereich der freien Darstellenden Künste Partnerschaften innerhalb der Kunst- und Kulturszene unterstützt werden. Das Kulturamt möchte damit insbesondere Synergien zwischen Spielstätten und freischaffenden Künstler*innen befördern. Auch Kollaborationen mit anderen Trägern, etwa aus dem Bildungs- oder Sozialbereich, sind willkommen, wenn ein künstlerischer Prozess und eine entsprechende öffentliche Darbietung im Zentrum stehen. Gefördert werden Produktionen und künstlerische Formate in allen Genres im Bereich der Darstellenden Künste, die gemeinsam von einer Freiburger Einrichtung und freien professionellen Künstler*innen oder -gruppen produziert werden. Die Förderung bietet einerseits Spielorten die Möglichkeit, das eigene Profil weiterzuentwickeln, ihren Spielplan zu erweitern und Räume zu öffnen. Andererseits gibt sie freien Künstler*innen und Gruppen die Möglichkeit, auf vorhandene Strukturen zurückzugreifen und künstlerisch Neues auszuprobieren. Insgesamt werden mit diesem Förderinstrument Austausch, Vernetzung, Wissenstransfer und Professionalisierung auf verschiedenen Ebenen unterstützt.

Fördermittel

  • 20.000 €

Vergabe

Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung der bereits eingesetzten Fachjury Darstellende Künste unter Vorsitz des Kulturamtes.

Fristen

  • 1. November 2026
    Projektbeginn frühestens 1. Januar 2027, Projektende spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Hier anmelden.

Fördervorausetzungen

Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten für diesen Förderbereich folgende Voraussetzungen und Kriterien:

  • Die Koproduktionspartner bewerben sich gemeinsam um Fördermittel in Höhe bis max. 10.000,00 €.
  • Die Partnerschaft verfolgt ein gemeinsames künstlerisches Ziel, bei dem am Ende eine öffentliche Präsentation in der jeweiligen Einrichtung steht, z. B. Showing, Aufführung, hybride oder interdisziplinäre Formate.
  • Von besonderem Interesse sind Vorhaben, die durch die Partnerschaft neue Wege beschreiten, künstlerischen Austausch befördern, Professionalisierung vorantreiben oder neue Zielgruppen erreichen.
  • Im Antrag muss genau aufgezeigt werden, welche Eigen- und Sachleistungen die Einrichtung einbringt (Räumlichkeiten, Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) und welche Kosten durch die Koproduktion abgedeckt werden sollen (Aufführungshonorare der Künstler*innen, dramaturgische Mitarbeit usw.).
  • Die koproduzierenden Künstler*innen und -gruppen sind als gleichberechtigte und eigenständige Partner*innen ebenfalls verantwortlich für die Realisierung des Projekts und dessen Gesamtfinanzierung.

Förderhinweise

  • Bei institutionell geförderten Einrichtungen und Gruppen ist eine Doppelförderung von laufenden Personal-, Sach- oder Betriebskosten ausgeschlossen. Diese müssen ggf. als unbare Eigenleistung ausgewiesen werden.
  • Eine parallele Antragstellung für dasselbe Vorhaben in der Projektförderung ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
  • Ansprechperson für das Kulturamt ist diejenige Seite, die als Produzent*in die Projektmittel verwaltet.
  • Gefördert wird der Produktionsprozess einschließlich Präsentation oder Erstaufführungen, sofern die Gesamtfinanzierung entsprechend aufgestellt ist.
  • Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Eine Beratung vor Antragstellung ist erforderlich.

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

  • Darstellung der Eigenleistungen der Einrichtung und der Kostenpunkte, die über die Förderung abgedeckt werden sollen; z. B. in den Erläuterungen zum Finanzplan
  •  Ausführliche Projektbeschreibung, die die konzeptionellen Grundgedanken, Ziele, Umsetzung und anvisierten Zielgruppen darstellt (ca. 2 DIN A4 Seiten)
  • Kurzdarstellung der Koproduktionspartner

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Produktionen

Mit der Förderung von freien Theater- und Tanzgruppen sollen professionelle, innovative, qualitativ herausragende, zeitgenössische Produktionen, die in ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Bereicherung des institutionalisierten Angebotes an Theater und Tanz in Freiburg darstellen, unterstützt werden.

Fördermittel

  • 129.000 € p.a.

Vergabe

Die Vergabe erfolgt einmal jährlich:

  • Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs

Im Förderbereich Theater und Tanz orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:

  • Joke Colmsee, Kulturwissenschaflerin mit Schwerpunkt Darstellende Künste
  • Nicola Fritzen, freischaffender Schauspieler
  • Jutta Krauß, Tanzwissenschaftlerin, Dozentin und Dramaturgin
  • Anne Steiner, Professorin an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Theaterpädagogin
  • Für das Kulturamt: Kathrin Feldhaus
    Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern für Einladungen zur Aufführung können über Kathrin Feldhaus angefragt werden

Fristen

  • 1. November 2026

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Förderkriterien

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales

 

Wiederaufnahmen/Gastspiele

Die Stadt Freiburg fördert seit 2026 aus Mitteln des Kultur-Solis Wiederaufnahmen von Produktionen der freien Darstellenden Künste, die in Freiburg produziert und aufgeführt worden sind. Damit wird nachhaltigeres künstlerisches Arbeiten unterstützt, eine Weiterentwicklung ermöglicht und die Sichtbarkeit der freien Kulturszene erhöht. Gleiches gilt auch für die Förderung von Gastspielen, welche die Freiburger Szene über die Stadtgrenzen hinaus bekannt macht und Austausch befördert. Die nachhaltige Förderung von bestehenden Produktionen wird auch den wachsenden überregionalen Partnerschaften und Kooperationen der lokalen Szene im Dreiländereck, Baden-Württemberg sowie bundesweit gerecht.

Fördermittel

  • aktuell keine Ausschreibung

Vergabe

In diesem Förderbereich entscheidet das Kulturamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Basis der Empfehlungen von Vertreter*innen dreierFreiburger Spielstätten:

  • Stephanie Moers, E-WERK
  • Jürgen Reuß, Schopf2
  • Leon Wierer, H15

Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten folgende Vorgaben:

  • Wiederaufnahmen bereits geförderter Produktionen innerhalb Freiburgs sowie Gastspiele außerhalb Freiburgs können auf Antrag mit bis zu 5.000 € unterstützt werden. 
  • Wenn sich an eine Wiederaufnahme in Freiburg eine Gastspiel-Tournee an anderen Orten anschließt, erhöht dies die Förderaussicht. 
  • Projekten, die zwar keine Förderung durch die Stadt Freiburg erhalten haben, aber mit Hilfe anderer öffentlichen Fördermittel (Landes-, Bundesförderung etc.) in Freiburg eine öffentliche Umsetzung realisieren konnten, sollten eine Wiederaufnahme- bzw. Gastspielförderung – sofern es die Mittel zulassen – zur Verfügung stehen.
  • Bei Antragsstellung zwingend erforderlich – neben der Darstellung der künstlerischen Zielsetzung und einem Finanzierungsplan – ist das Vorliegen einer Absichtserklärung der Spielstätte sowie ein grober Zeitplan.
  • Bei Gastspielen ist in den Erläuterungen zum Finanzplan abzubilden, welchen Kostenanteil die auswärtige Spielstätte übernimmt (Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, Technik, Öffentlichkeitsarbeit o. A.).
  • Die eingereichten Vorhaben dürfen in ihrer Erstproduktion und -aufführung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Sollten die Gelder nicht vollumfänglich vergeben werden, werden diese dem Projektförderbudget Darstellende Künste zugerechnet.

Fristen

  • aktuell keine Ausschreibung, voraussichtlich im Frühjahr 2027

Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.

Formulare

1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:

Lassen Sie sich vor Antragstellung gerne durch die zuständigen Mitarbeiter*innen beraten – besonders bei Erstanträgen! Grundsätzliche Fragen beantworten Ihnen die FAQs.

2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:

3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:

Kontakt

Frau Kathrin Feldhaus
Telefon +49 761 2012103

Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales