Mit der Förderung von Koproduktionen aus Mitteln des Kultur-Solis sollen im Bereich der freien Darstellenden Künste Partnerschaften innerhalb der Kunst- und Kulturszene unterstützt werden. Das Kulturamt möchte damit insbesondere Synergien zwischen Spielstätten und freischaffenden Künstler*innen befördern. Auch Kollaborationen mit anderen Trägern, etwa aus dem Bildungs- oder Sozialbereich, sind willkommen, wenn ein künstlerischer Prozess und eine entsprechende öffentliche Darbietung im Zentrum stehen. Gefördert werden Produktionen und künstlerische Formate in allen Genres im Bereich der Darstellenden Künste, die gemeinsam von einer Freiburger Einrichtung und freien professionellen Künstler*innen oder -gruppen produziert werden. Die Förderung bietet einerseits Spielorten die Möglichkeit, das eigene Profil weiterzuentwickeln, ihren Spielplan zu erweitern und Räume zu öffnen. Andererseits gibt sie freien Künstler*innen und Gruppen die Möglichkeit, auf vorhandene Strukturen zurückzugreifen und künstlerisch Neues auszuprobieren. Insgesamt werden mit diesem Förderinstrument Austausch, Vernetzung, Wissenstransfer und Professionalisierung auf verschiedenen Ebenen unterstützt.
Fördermittel
- 20.000 €
Vergabe
Das Kulturamt vergibt die Fördermittel auf Basis der Empfehlung der bereits eingesetzten Fachjury Darstellende Künste unter Vorsitz des Kulturamtes.
Fristen
- 1. November 2026
Projektbeginn frühestens 1. Januar 2027, Projektende spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres
Bitte senden Sie ein Exemplar Ihres Antrags an das Kulturamt und verschicken Sie es zusätzlich per E-Mail als .pdf (bitte alles in einem Dokument) an unten stehenden Kontakt.
Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Hier anmelden.
Fördervorausetzungen
Ergänzend zu den Richtlinien zur Förderung von freiem Theater und Tanz (33,1 KB) gelten für diesen Förderbereich folgende Voraussetzungen und Kriterien:
- Die Koproduktionspartner bewerben sich gemeinsam um Fördermittel in Höhe bis max. 10.000,00 €.
- Die Partnerschaft verfolgt ein gemeinsames künstlerisches Ziel, bei dem am Ende eine öffentliche Präsentation in der jeweiligen Einrichtung steht, z. B. Showing, Aufführung, hybride oder interdisziplinäre Formate.
- Von besonderem Interesse sind Vorhaben, die durch die Partnerschaft neue Wege beschreiten, künstlerischen Austausch befördern, Professionalisierung vorantreiben oder neue Zielgruppen erreichen.
- Im Antrag muss genau aufgezeigt werden, welche Eigen- und Sachleistungen die Einrichtung einbringt (Räumlichkeiten, Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) und welche Kosten durch die Koproduktion abgedeckt werden sollen (Aufführungshonorare der Künstler*innen, dramaturgische Mitarbeit usw.).
- Die koproduzierenden Künstler*innen und -gruppen sind als gleichberechtigte und eigenständige Partner*innen ebenfalls verantwortlich für die Realisierung des Projekts und dessen Gesamtfinanzierung.
Förderhinweise
- Bei institutionell geförderten Einrichtungen und Gruppen ist eine Doppelförderung von laufenden Personal-, Sach- oder Betriebskosten ausgeschlossen. Diese müssen ggf. als unbare Eigenleistung ausgewiesen werden.
- Eine parallele Antragstellung für dasselbe Vorhaben in der Projektförderung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
- Ansprechperson für das Kulturamt ist diejenige Seite, die als Produzent*in die Projektmittel verwaltet.
- Gefördert wird der Produktionsprozess einschließlich Präsentation oder Erstaufführungen, sofern die Gesamtfinanzierung entsprechend aufgestellt ist.
- Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Eine Beratung vor Antragstellung ist erforderlich.
Formulare
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (172 KB)
- Finanzplan (56,8 KB)
- Darstellung der Eigenleistungen der Einrichtung und der Kostenpunkte, die über die Förderung abgedeckt werden sollen; z. B. in den Erläuterungen zum Finanzplan
- Ausführliche Projektbeschreibung, die die konzeptionellen Grundgedanken, Ziele, Umsetzung und anvisierten Zielgruppen darstellt (ca. 2 DIN A4 Seiten)
- Kurzdarstellung der Koproduktionspartner
2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (260,5 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2026 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2025 (76,4 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Kontakt
Aufgaben: Darstellende Künste, Internationales