Informationen für Hundehalter in Freiburg

Hunde im Naturschutzgebiet

Durchatmen, Natur riechen und sich entspannen. Die Natur in und rund um Freiburg bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Auch Freiburgs Naturschutzgebiete (NSG) werden gern von den Bürgerinnen und Bürgern zur Erholung genutzt. Als gesetzliche Schutzgebiete dienen sie als Rückzugsraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und dem Erhalt ihrer Lebensräume.

Erholungssuchende müssen sich daher an bestimmte Regeln halten. So gelten in Naturschutzgebieten unter anderem ein Wegegebot und eine Leinenpflicht für Hunde.

Leinenpflicht für Hunde im Naturschutzgebiet

Er ist zwar unterschiedlich stark ausgeprägt, aber alle Hunde haben ihn: den Jagdinstinkt. Ist er geweckt, kann sich das Verhalten eines freilaufenden Hundes plötzlich verändern und die Vierbeiner stöbern Tieren und deren Fährten nach.

Vögel sind vom Stöbern durch Hunde besonders betroffen. Vor allem in der Brut- und Aufzucht im Frühjahr und Sommer hat dies gravierende Folgen: Stöbern die Vierbeiner ein am Boden liegendes Nest auf, flüchten die flugfähigen Tiere. Dabei lassen sie ihre Jungtiere und Brutstätten ungeschützt zurück, die dann zur leichten Beute werden.

Freilaufende Hunde werden auch von anderen Tierarten als Gefahr wahrgenommen. Im Frühjahr schrecken Hunde Wildtiere mit ihren Jungtieren auf, deren Flucht zu Verletzungen bis hin zum Tod auf einer Straße führen kann. Im Winter, wenn Nahrung knapp ist, schwächt eine Flucht die Energiereserven des Wildtiers dramatisch. Freilaufende Hunde in Naturschutzgebieten können Wildtiere empfindlich stören und sie sogar existentiell gefährden.

Auch das Wachstum der Pflanzen kann durch die Hinterlassenschaften der Vierbeiner beeinflusst werden. Denn viele Pflanzen, wie die Arnika (Arnica montana L.) im NSG Schauinsland brauchen einen nährstoffarmen Standort. Verrichten Hunde in freier Flur ihr Geschäft, können Böden kleinflächig überdüngt und seltene Pflanzen durch nährstoffliebende Pflanzen wie die Brennnessel zurückgedrängt werden.

Auch auf bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen, die sich hauptsächlich außerhalb der Naturschutzgebiete befinden, kann Hundekot zu Problemen bei der Verwertung der Ernte oder zu Erkrankungen von Nutztieren führen.

Allgemeine Regeln in Naturschutzgebieten:

  • Leinen Sie Ihre Hunde an.
  • Bleiben Sie auf den Wegen.​
  • Respektieren Sie die Lebensräume von Wildtieren​ und Pflanzen.​
  • Pflücken Sie keine Pflanzen.​
  • Verzichten Sie auf Feuer.
  • Halten Sie die Gewässer rein.
  • Vermeiden Sie Abfall.

Jeder angeleinte Hund trägt zum Erhalt der Vielfalt der heimischen Natur, Tier- und Pflanzenwelt in den Naturschutzgebieten und zu einer naturverträglichen Erholungsnutzung bei. Bitte leinen Sie Ihren Hund an und bleiben Sie mit ihm auf den Wegen!
Danke für Ihre Rücksicht!