Betreten von landwirtschaftlichen Flächen nur auf Wegen

Im Interesse eines guten Miteinanders möchten wir alle Erholungssuchenden, Wanderer und Hundehalter darauf hinweisen, dass landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationszeit nur auf Wegen betreten werden dürfen. Als Vegetationszeitgilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Wege verlassen werden und unbefugt über landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder gegangen wird. Dabei werden auch mutwillig Zäune beschädigt, was nicht nur ärgerlich ist, wenn die Nutztiere mühsam gesucht werden müssen, sondern auch gefährlich, wenn die Tiere dadurch in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen.
 
Vor allem die Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere nicht in die landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen, sondern stets angeleint zu halten. Durch Hundekot verschmutztes Gras oder Heu ist für Weidetiere nutzlos und kann bei Aufnahme zu Erkrankungen führen. Zudem reagieren die Weidetiere, insbesondere wenn Nachwuchs dabei ist, sehr sensibel auf Störungen. Das kann zu gefährlichen Situationen für die Tiere aber auch für die Wanderer führen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen, das Eigentum anderer zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.
 
Wir bitten daher alle Besucher, sich strikt an die bestehenden Regeln zu halten:
 
1. Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen und betreten Sie keine landwirtschaftlich genutzten Flächen.
2. Achten Sie auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Zäunen und anderen Markierungen.
3. Nehmen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes immer mit und entsorgen Sie sie sachgemäß.
4. Halten Sie Ihre Hunde an der Leine, um Störungen von Wild und Nutztieren zu vermeiden.
 
Danke für Ihr Verständnis!

Veröffentlicht am 30. März 2026