Parkverbot zwischen den Bäumen in der Großtalstraße
Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Freiburg wurde darüber informiert, dass im Bereich der Großtalstraße 12 bis 13 vermehrt Fahrzeuge unberechtigt auf dem Straßenbegleitgrün parken. Dies führte dazu, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge keinen Zugang zu den angrenzenden Feldern haben. Außerdem wurden durch die Fahrzeuge Baumwurzeln beschädigt. Um das Parken auf dem Straßenbegleitgrün zu verhindern, wurden Haltverbote nach Zeichen 283 mit dem Zusatzzeichen 1060-31 StVO angeordnet.
Die Ortsverwaltung Kappel bittet um Beachtung der Beschilderung.