Jetzt Förderung beantragen
Kulturamt unterstützt Kunst- und Kulturschaffende

Ab sofort können Kunst- und Kulturschaffende mit zentralem Wirkungsort in Freiburg beim Kulturamt Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2025 stellen – zusätzliche Mittel für Inklusion sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Mai. Förderungen gibt es für folgende Bereiche:
Kulturelle Zugänge
Gefördert werden Projekte, die eine Teilhabe insbesondere für Menschen ermöglichen, denen ein Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Die Projekte sollen Hindernisse abbauen und neue Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung mit und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten – als Individuum und Gemeinschaft. Kultureinrichtungen und Zielgruppen müssen hierfür intensiv zusammenarbeiten.
Für die Projektförderungen im Bereich Kulturelle Zugänge gibt es zwei Termine zur Online-Beratung: Mittwoch, 2. April, 16.30 Uhr, und Dienstag, 15. April, 12.30 Uhr. Die Teilnahme ist möglich auf Anmeldung bei clementine.herzog@freiburg.de.
- Ansprechpartnerin im Kulturamt: clementine.herzog@freiburg.de (Tel.: 0761 201 21 12)
Kulturelle Bildung
Gefördert werden Projekte, in denen das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.
- Ansprechpartner im Kulturamt: mario.willersinn@freiburg.de (Tel.: 0761 201 21 06)
Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst
Gefördert werden Projekte, die innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind, Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben oder die einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten. Das Förderprogramm richtet sich an Kreative aus den genannten Bereichen und ist inhaltlich bewusst weit gefasst. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht künstlerischen, z. B. technischen oder baulichen, Aspekten liegt.
- Ansprechpartnerin im Kulturamt: miriam.cheema@freiburg.de (Tel.: 0761 201 21 02)
Film
Gefördert werden schwerpunktmäßig Produktionen von freien Filmprojekten. Im Einzelfall sind auch Veranstaltungen oder Filmprojekte förderbar, die sich der Entwicklung, Vernetzung und Stärkung des filmischen Schaffens in Freiburg widmen.
- Ansprechpartnerin im Kulturamt: ann-kathrin.harr@freiburg.de (Tel.: 0761 201 21 04)
Musik
Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die das Freiburger Konzertleben wesentlich bereichern und mit fairen Honoraren durchgeführt werden. Projekte, die neue Formate erproben oder selten gehörtes Repertoire zur Aufführung bringen, werden besonders berücksichtigt. CD-Produktionen sind ausgeschlossen.
- Ansprechpartnerin im Kulturamt: sonja.kiefer-blickensdorfer@freiburg.de (Tel.: 0761 201 21 11)
Weitere Infos
Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte in allen Förderbereichen zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschussantrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus.
Die Entscheidungen des Kulturamts orientieren sich an Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat, und werden mithilfe externer Jurys getroffen.
Eine Beratung vor Antragstellung durch die zuständigen Mitarbeiter*innen ist zu empfehlen – besonders bei Erstanträgen und für den Förderbereich der Kulturellen Bildung. Grundsätzliche Fragen beantworten die FAQs auf der Website.
Detaillierte Informationen zum Abgabeverfahren sowie die Antragsunterlagen finden sich unter www.freiburg.de/kulturamt
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 884, am 29. März 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!