Gremium entscheidet am 25. April

Neues Baugebiet Kleineschholz: Fortschreibung der Sonderrechnung

  • Interesse am Baugebiet ist weiterhin ungebrochen - Aufgrund der veränderten Bedingungen für Neubauvorhaben soll vorsorglich ein weiterer Betrag von 6 Millionen Euro in die Sonderrechnung eingestellt werden

Die Fortschreibung der Sonderrechnung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz für die Doppelhaushaltsjahre 2023 und 2024 wird am 25. April dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Das Interesse am Baugebiet Kleineschholz ist weiterhin ungebrochen. Am 28. Februar fand eine Infoveranstaltung mit grundlegenden Informationen zum neuen Quartier sowie zum geplanten Verfahren der Grundstücksvergabe statt, an der rund 120 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben.

Mit dem Quartier Kleineschholz soll ein innovatives und urbanes Wohnquartier mit rund 500 Wohneinheiten in zentraler Lage entstehen. Dabei sollen preisgünstiges Wohnen sowie innovative, soziale, ökologische, inklusive und kulturelle Konzepte klimafreundlich ermöglicht werden. Wohnungspolitisches Ziel ist, das Quartier Kleineschholz mit gemeinwohlorientierten Akteuren zu entwickeln. Die Vergabe der Bauflächen soll im Erbbaurecht erfolgen.

Insgesamt rechnet die Projektgruppe mit Ausgaben von rund 80,6 Millionen Euro für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kleineschholz. Demgegenüber stehen Einnahmen von derzeit rund 80,7 Millionen Euro. Dazu gehören die Einnahmen aus der vollständigen Ablöse der Erbbauzinsen nach aktuellem Stand von insgesamt rund 39,7 Millionen Euro. Hinzu kommen der jährliche Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt von 2,98 Millionen Euro. Dieser macht insgesamt bis zum Ende der Laufzeit 35,8 Millionen Euro aus. Die Laufzeit der Maßnahme wird um zwei Jahre bis 2033 verlängert.

Der durchschnittliche Grundstückswert wird auf 1.870 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche prognostiziert. Die Stadt hat keinen Einfluss auf den Wert. Der Wert ist das Ergebnis einer gutachterlichen Bewertung aus dem kooperativen Wertermittlungsverfahren nach den gesetzlichen Regelungen zur Wertermittlung. Die Prognose wurde eine durchschnittliche Geschossflächenzahl von 2,2 zugrunde gelegt. Die Geschossflächenzahl bestimmt maßgeblich die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks. Dabei gilt: Der Preis steigt mit der Höhe der Geschossflächenzahl. Denn je mehr auf einem Grundstück gebaut werden darf, desto höher ist der Wert des Grundstücks. Gleichzeitig erlaubt eine hohe Geschossflächenzahl und damit ein Mehr an Nutzfläche aber auch, den Preis auf viele Schultern zu verteilen.

Weil sich die Bedingungen für Neubauvorhaben stark verändert haben und die Bodenpreise steigen, hat sich die Verwaltung in den letzten Monaten intensiv mit der Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit der städtischen Ziele im Quartier auseinandergesetzt. Im letzten Jahr gab es erhebliche Baukosten- und Zinssteigerungen und auch die Förderkulissen von Land und Bund haben sich verändert.
Gleichzeitig bleibt aber die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch und die Wohnraumversorgung eine politische Kernaufgabe.

Um die städtischen Entwicklungsziele, wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Unterstützung besonderer sozialer und ökologischer Projekte, zu realisieren, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat deshalb vor, vorsorglich einen weiteren städtischen Betrag von insgesamt knapp 6 Millionen Euro in die Sonderrechnung einzustellen. Wie dieses Geld zur Abmilderung der verschlechterten Rahmenbedingungen konkret eingesetzt werden soll, wird im Rahmen des Vermarktungskonzepts geprüft und durch den Gemeinderat beschlossen. Der Beschluss des Vermarktungskonzepts ist für den kommenden Herbst geplant.

Info: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Das Quartier Kleineschholz wird im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umgesetzt. Das heißt, dass die Einnahmen und Ausgaben nicht im städtischen Haushalt verbucht, sondern separat in einer so genannten Sonderrechnung berücksichtigt werden und sich grundsätzlich ausgleichen sollen. Deshalb werden die Kosten für die Quartiersentwicklung, wie beispielsweise Straßen, Kanäle, die Parkanlage oder Umweltmaßnahmen aus diesem separaten Topf finanziert. Ein mögliches Defizit wird durch einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

Veröffentlicht am 25. April 2023