Gemeinderat beschließt Offenlage des Bebauungsplanentwurfs

Kleineschholz wieder einen Schritt weiter

Mit seinem Beschluss hat der Gemeinderat das Verfahren einen großen Schritt vorangebracht. Das Ziel eines zukunftsfähigen urbanen Stadtquartiers rückt damit immer näher.

Planzeichnung mit Gebäuden und grünem Park
Ausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans (Bild: Stadt Freiburg)

Nach dem städtebaulichen Wettbewerb im Jahr 2019 und der danach erfolgten Weiterentwicklung liegt nun der Entwurf eines Bebauungsplans vor. Er liefert die Grundlage für einen Mix aus vier- bis achtgeschossigen Gebäuden. Im Quartier Kleineschholz sollen rund 500 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen und Ausstattungen entstehen.

Flexible Wohnkonzepte und ein lebendiger Quartiersplatz

Das urbane Quartier ermöglicht vielfältige, flexible Wohnkonzepte, Wohnformen und Nutzungen. Dabei hat der künftige Quartiersplatz durch seine Lage und die möglichen Nutzungen im Erdgeschoss, wie beispielsweise Cafés, Geschäfte und ein Supermarkt, ein hohes Identifikationspotenzial für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Oberbürgermeister Martin Horn: „Ich freue mich, dass die Realisierung des Quartiers Kleineschholz immer näher rückt. Das Quartier soll durch eine ambitionierte Gemeinwohlfokussierung bezahlbaren Wohnraum schaffen und engagierte soziale, architektonische sowie ökologische Projekte fördern. Mit der 100-prozentigen Fokussierung auf gemeinwohlorientierte Akteure bestreiten wir einen besonderen Weg, das war mir ein persönliches Anliegen.“

Eschholzpark wird größer

Neben dem Wohnquartier ist die Erweiterung des Eschholzparks ein wichtiger Baustein der städtebaulichen Planung. Hier sollen eine Parkwiese, Spielflächen und ein Kiosk entstehen, außerdem gibt es Platz für urbanes Gärtnern. Baubürgermeister Martin Haag erläutert die Bedeutung: „Die Erweiterung des Eschholzparks ist ein großer Gewinn für das entstehende Quartier und den Stadtteil Stühlinger. Die Kombination von einer dichten, flächensparenden Bebauung einerseits und des angrenzenden neuen Parks andererseits ist eine besondere Qualität der städtebaulichen Planung und des Bebauungsplans.“

Die Lage mit der Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt sowie im Schnittpunkt mehrerer Straßenbahnlinien und Radwegeverbindungen ist zudem ideal für die Umsetzung eines innovativen, autoreduzierten Wohnquartiers.

Bürger_innen konnten Stellung nehmen

Für die Bürgerinnen und Bürger, Behörden oder Verbände bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen und Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung war vom 8. August und bis 16. September 2023. Der Satzungsbeschluss ist für Herbst 2023 vorgesehen, anschließend wird mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Die Grundstücke sollen ab dem Spätjahr 2023 vermarktet werden.

Der Plan

Die Planzeichnung, die zugehörigen Erklärungen und viele weitere Details zum Bebauungsplan stehen im Ratsinfosystem bereit.

Offenlage

Die Offenlage eines Bebauungsplanentwurfs ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise haben die Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Verbände und sonstige Institutionen die Möglichkeit, innerhalb einer von der Stadt bekanntzumachenden Frist den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Das geht auch digital unter bauleitplanung.freiburg.de. Die Stellungnahmen werden aufgearbeitet und dem Gemeinderat gemeinsam mit dem finalen Beschluss des Bebauungsplans, dem Satzungsbeschluss, vorgelegt. Tritt der Satzungsbeschluss in Kraft, besteht grundsätzlich Baurecht. Der nächste Schritt ist die Vermarktung der Grundstücke.