Behördenwegweiser
Unterhaltsvorschuss
Bei uns erhalten Sie als alleinerziehender Elternteil allgemeine und fallspezifische Auskünfte zu individuellen Fragen zum Unterhaltsvorschuss und damit zusammenhängenden allgemeinen Unterhaltsangelegenheiten.
Die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschussleistungen für Ihr Kind können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Bei Fragen zur Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen können Sie uns entweder telefonisch oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten erreichen.
Gerne können Sie uns Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen mit entsprechenden Nachweisen versehen entweder per Post zusenden oder persönlich zu unseren Sprechzeiten vorbei bringen.
Beschreibung
Unsere Adresse für persönliche Vorsprachen lautet:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss (3. OG)
Auf der Zinnen 1
79098 Freiburg
Unsere Postanschrift lautet:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Europaplatz 1
79098 Freiburg
Unser Zuständigkeitsbereich richtet sich nach dem Nachnamen Ihres Kindes:
Zuständigkeit: A-Bah
Telefon: 0761 / 201-8358
Zuständigkeit: Bai-Ef
Telefon: 0761 / 201-8347
Zuständigkeit: Eg-Hol
Telefon: 0761 / 201-8366
Zuständigkeit: Hom-Li
Telefon: 0761 / 201-8356
Zuständigkeit: Lj-Om
Telefon: 0761 / 201-8344
Zuständigkeit: On-Scho
Telefon: 0761 / 201-8342
Zuständigkeit: Schp-Sw
Telefon: 0761 / 201-8345
Zuständigkeit: Sx-Z
Telefon: 0761 / 201-8349
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahn und Bus: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"
Über- und untergeordnete Dienststellen
Leistungen
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
Sachgebietsleitung


