Behördenwegweiser
Neugeborene und Vaterschaftsanerkennungen
Einige unserer Leistungen werden ausschließlich schriftlich abgewickelt. Viele Informationen und Online-Formulare finden Sie auf dieser Website.
Für Ihren persönlichen Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Hier online Termin vereinbaren
Bitte beachten Sie, dass es momentan Wartezeiten von ca. 2 Wochen für alle Terminvereinbarungen, außer Hausgeburtanmeldungen, gibt.
Beschreibung
Hier haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Geburt Ihres Kindes zusammengestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamt kümmern sich um alle Geburten in Freiburg und sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen haben.
Flyer mit Informationen rund um die Geburt
Sollten wir von Ihnen weitere Unterlagen für die Erstellung der Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigen, kontaktieren wir Sie. Bitte senden Sie uns die angeforderten Urkunden im Original (keine Kopien). Die eingereichten Originale erhalten Sie mit den Geburtsurkunden für Ihr Kind zurück. Sollten Pässe, Ausweise oder Aufenthaltstitel von Ihnen fehlen, lassen Sie uns diese bitte in Kopie oder per Mail zukommen.
Nach Eingang und Vollständigkeit aller Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit i.d.R. ca. 2 - 3 Wochen. Davor bitten wir von Sachstandanfragen abzusehen. Die Prüfung ausländischen Rechts verlängert die Bearbeitungszeit.
Wichtige Informationen zur Geburtsurkunde für ausländische Eltern in Ihrer Sprache finden Sie hier:
- arabisch
- englisch
- farsi
- französich
- kroatisch
- italienisch
- russisch
- serbisch
- spanisch
- türkisch
- ukrainisch
Aktuelles:
Geburtsurkunden für Neugeborene werden per Post zugestellt. Die Zustellung erfolgt per Nachnahmesendung. Hierbei werden auch die Gebühren für die bestellten Urkunden bezahlt. Bei der Zustellung per Nachnahme erhalten Sie die Sendung entweder direkt an der Haustüre oder durch Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten, dass Sie die Sendung in der angegebenen Postfiliale abholen können.
In der Klinik haben Sie die Möglichkeit anzugeben, dass Sie die Geburtsurkunden für Ihr Neugeborenes persönlich beim Standesamt abholen möchten. Bei Abholwunsch werden Sie nach der Beurkundung vom Standesamt per SMS / E-Mail in-formiert, dass diese fertig sind und zur Abholung für Sie bereit liegen. Die Abholung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 - 12 Uhr sowie mittwochs von 13 - 17 Uhr in Zimmer 329 (ohne Termin) möglich.
Wenn Sie fehlende Dokumente nachreichen möchten, bitte per Postversand oder Einwurf in den Briefkasten vor dem Innenstadtrathaus oder direkt vor dem Standesamt.
Konnten Sie im Krankenhaus nicht auf der Geburtsanzeige für den Namen Ihres Kindes unterschreiben, weil Sie ambulant entbunden haben oder schnell entlassen worden sind, fehlen dem Standesamt Ihre Unterschriften als Eltern für die Namen Ihres Kindes. Wir bitten Sie deshalb darum die folgende „Erklärung zur Namensführung“ auszufüllen, zu unterschreiben und uns im Original (nicht per Mail) zukommen zu lassen, entweder per Post oder durch Einwurf in einen unserer Briefkästen. Sollten Sie beide als Eltern zwei unterschiedliche ausländische Staatsangehörigkeiten haben (z.B. Mutter mexikanisch und Vater schwedisch) bitten wir Sie die folgende „Rechtswahl und Namensbestimmung des Kindes“ auszufüllen, zu unterschreiben und uns im Original (nicht per Mail) zukommen zu lassen. Mit der Rechtswahl entscheiden Sie, ob Ihr Kind seinen Namen nach dem Heimatrecht der Mutter oder des Vaters erhalten soll.
Anmeldung von Hausgeburten
Die Anmeldung von Hausgeburten erfolgt durch einen persönlichen Termin der Mutter oder des Vaters beim Standesamt. Bitte vereinbaren Sie den Termin bei uns möglichst schnell nach der Geburt, damit dieser innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt stattfinden kann. Den Termin können Sie mit uns per Mail unter geburten@stadt.freiburg.de oder über unsere Terminanfrage vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Termin, die in unserem Flyer (siehe oben) genannten Dokumente mit, vielen Dank.
Vaterschaftsanerkennung:
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist beim Standesamt eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit auf freie Termine für Vaterschaftsanerkennungen beim Standesamt Freiburg, Sachgebiet Geburten, derzeit ca. 2 Wochen beträgt. Vaterschaftsanerkennungen sind bei allen deutschen Standesämtern möglich.
Beim Standesamt kann nur die Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden, das Sorgerecht kann sich nicht geteilt werden. Wenn Sie sich gemeinsam um Ihr Kind kümmern möchten und sich daher das Sorgerecht teilen möchten, können Sie auch bereits vor der Geburt einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, in dem Sie Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung beurkunden lassen können. Alternativ können Sie auch einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bei einer Notarin oder einem Notar vereinbaren (https://www.notar.de).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Jugendamt Freiburg (Amt für Kinder, Jugend und Familie Freiburg). Sollten Sie außerhalb Freiburgs wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, z.B. beim Landratsamt.
Beliebteste Vornamen:
Die beliebtesten Vornamen, der in Freiburg geborenen Kinder aus den letzten Jahren, finden Sie hier:
Beliebtesten Vornamen der letzten Jahre
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