Behördenwegweiser
Standesamt
Beschreibung
Einige unserer Leistungen werden ausschließlich schriftlich abgewickelt. Viele Informationen und Online-Formulare finden Sie auf dieser Website.
Ist ein persönlicher Besuch erforderlich, ist das nur mit Termin möglich:
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Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise für die einzelnen Bereiche:
Selbstbestimmungsgesetz
Am 01.11. 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG). Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern. Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz muss drei Monate vorher angemeldet werden (ab 01.08.2024 möglich). Die Erklärung selbst kann ab dem 01.11.2024 abgegeben werden.
Nutzen Sie hierfür bitte unser Formular zur Terminanfrage.
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Hier finden Sie weitere Informationen:
www.freiburg.de/selbstbestimmungsgesetz
Neugeborene
Aktuelle Informationen zum Bereich Neugeborene finden Sie unter
www.freiburg.de/geburten.
Eheschließungen
Aktuelle Informationen zum Bereich Eheschließung finden Sie unter
www.freiburg.de/heiraten.
Neue Trautermine können nach Anmeldung der Eheschließung und Vorlage aller notwendigen Dokumente vereinbart werden. Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin erfolgen. Andernfalls verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen und Online-Dienste finden Sie unter
www.freiburg.de/heiraten
Kirchenaustritte
Hierzu finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit einer Terminbuchung unter
www.freiburg.de/kirchenaustritt.
Urkundenservice
Bestellen Sie Urkunden bequem online und mit Bezahlfunktion unter
www.freiburg.de/urkundenservice.
Sofern Sie diese für Sie preisgünstigste Möglichkeit nicht nutzen möchten, können wir Ihnen die Urkunden auch per Nachnahme zusenden. Wir bitten Sie, in diesem Fall das TelefonServiceCenter der Stadt Freiburg unter 0761/201-0 zu kontaktieren.
Sterbefälle
Für Bestattungsunternehmen ist das Standesamt unter Tel. 0761/201-3182 oder -3183 erreichbar. Die Abgabe und die Ausgabe von Dokumenten erfolgt am Postfenster (Innenstadtrathaus am Rathausplatz).
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Sonstiges
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in einem der Ortsteile Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen oder Waltershofen wohnen, wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an die jeweilige, für Sie zuständige Ortsverwaltung.
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
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