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Leistungen

Wohnraum - Städtischer Zinszuschuss

Die Stadt Freiburg im Breisgau unterstützt junge Familien mit Kindern, um den Erwerb eines familiengerechten Eigenheimes zu ermöglichen und eine dauerhafte Perspektive in der Stadt zu vermitteln.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zinszuschusses für Darlehen, die durch vorrangige, zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragene Grundpfandrechte im Grundbuch gesichert sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Das zu fördernde Objekt muss im Gemeindegebiet der Stadt Freiburg i.Br. liegen.
  • Der förderungsberechtigte Personenkreis entspricht dem des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms Baden-Württemberg.
  • Die Einkommensgrenze (Eigentumsförderung des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms) darf nicht überschritten werden.

Verfahrensablauf

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen. Diese sind beim Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung, Abteilung Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg erhältlich.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Kosten

Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zuschusses (wahlweise ergänzend zur laufenden Zinszahlung oder einmalig zur Eigenkapitalerhöhung) für Darlehen, die durch vorrangige zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragen Grundpfandrecht im Grundbuch gesichtet sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Feiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.