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Leistungen

Wählbarkeitsbescheinigung für die Bewerbung zu einer Bürgermeisterwahl erteilen

Onlineantrag und Formulare

Jeder Bewerber und jede Bewerberin muss der Bewerbung eine Bescheinigung über seine oder ihre Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung).

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie wählbar sind. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in Deutschland wohnen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Verfahrensablauf

Sie können die Bescheinigung per E-Mail: wahlamt@freiburg.de, online schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragen.

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • bei Bürgermeisterwahlen zusätzlich den Tag der Wahl und ggf. der Neuwahl.

Fristen

Es sind die Fristen der jeweiligen Stellenausschreibungen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

18,00 € für die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung für Bürgermeisterwahlen.

Hinweise

Tipp:
Wenn Sie den Antrag online stellen, kann das Verfahren der Erteilung der Wählbarkeitsbescheinigung beschleunigt erfolgen.

Vertiefende Informationen

Die Wählbarkeit zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin ergibt sich aus § 46 Gemeindeordnung (GemO).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.01.2022 freigegeben.