Leistungen
Wohnraum - Städtischer Zinszuschuss
Onlineantrag und Formulare
- Antrag auf Auszahlung des einmaligen Eigenheimzuschusses
- Antrag auf Auszahlung des städtischen Zinszuschuss
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Förderung für eigengenutzten Wohnraum bei nicht geförderten (Ergänzungs-)Darlehen
- Antragsunterlagen zum Antrag auf einen städtischen Zinszuschuss
- Antrag zur Überprüfung auf Weitergewährung des städtischen Zinszuschusses
- Richtlinien der Stadt Freiburg über die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
- Verdienstbescheinigung Wohnraumförderung
Die Stadt Freiburg im Breisgau unterstützt junge Familien mit Kindern, um den Erwerb eines familiengerechten Eigenheimes zu ermöglichen und eine dauerhafte Perspektive in der Stadt zu vermitteln.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zinszuschusses für Darlehen, die durch vorrangige, zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragene Grundpfandrechte im Grundbuch gesichert sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Das zu fördernde Objekt muss im Gemeindegebiet der Stadt Freiburg i.Br. liegen.
- Der förderungsberechtigte Personenkreis entspricht dem des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms Baden-Württemberg.
- Die Einkommensgrenze (Eigentumsförderung des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms) darf nicht überschritten werden.
Verfahrensablauf
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen. Diese sind beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg erhältlich.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsformular.
Kosten
Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zuschusses (wahlweise ergänzend zur laufenden Zinszahlung oder einmalig zur Eigenkapitalerhöhung) für Darlehen, die durch vorrangige zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragen Grundpfandrecht im Grundbuch gesichtet sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.
Hinweise
Keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Feiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.