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Wohnraum - Städtische Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum beantragen

Die Stadt Freiburg im Breisgau unterstützt junge Familien mit Kindern um den Erwerb eines familiengerechten Eigenheimes zu ermöglichen und eine dauerhafte Perspektive in der Stadt zu vermitteln.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Das zu fördernde Objekt muss im Gemeindegebiet der Stadt Freiburg i.Br. liegen.
  • Der förderungsberechtigte Personenkreis entspricht dem des jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms Baden-Württemberg.
  • Die Einkommensgrenze (Eigentumsförderung des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms) darf nicht überschritten werden.

Verfahrensablauf

Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen. Diese sind beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg erhältlich.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Kosten

Die Förderung besteht in der Gewährung eines bis zu 3%igen Zuschusses (wahlweise ergänzend zur laufenden Zinszahlung oder einmalig zur Eigenkapitalerhöhung) für Darlehen, die duch vorrangige zu Lasten des zu fördernden Objektes eingetragen grundpfandrecht im Grundbuch gesichtet sind und nicht bereits anderweitig gefördert werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Feiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.