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Leistungen

Schulräume und Sportstätten - Anmieten

Das Gebäudemanagement ist für die außerschulische Nutzung der Schulsportstätten und Schulräume zuständig. Die Überlassung erfolgt durch den Abschluss eines Mietvertrags. Private Nutzungen und Veranstaltungen sind nicht zugelassen.

Aktuelle Hinweise aufgrund der Corona Pandemie (Stand 05.04.2022):

Die Maßnahmen der Corona-Verordnung bzw. der Corona-Verordnung Sport wurden zum 03.04.2022 aufgehoben.

Die Einhaltung eines Mindestabstand von 1,5 Metern, das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 oder vergleichbar) sowie das regelmäßige Lüften von geschlossenen Räumen ist nicht mehr verpflichtend. Gemäß §2 der Corona-Verordnung wird dies aber generell weiterhin empfohlen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Anmietung von Schulsportstätten:

Bei der Belegung von Schulsporthallen werden anerkannte Freiburger Sportvereine und gemeinnützige Vereine und Institutionen vorrangig berücksichtigt.

 
Plan der Hallenöffnungszeiten:
Aus beiliegendem Plan ist ersichtlich zu welchen Zeiten die städtischen Sporthallen für den regelmäßigen Trainingsbetrieb zur Verfügung stehen und zu welchen Zeiten Nutzungen gesondert beantragt werden müssen:
 

Anmietung von Schulräumen:

Schulräume, insbesondere Mensen und Aulen, werden sofern Sie für eine Vermietung geeignet sind, für gemeinnützige Zwecke entsprechend Ihrem Widmungszweck zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Nutzung und Anmietung von Schulräumen finden Sie hier:

Verfahrensablauf

Antragstellung mindestens 4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin.
Bitte nutzen Sie dazu die von uns bereitgestellten Online-Formulare.

 

Kontakt:

E-Mail: gmf-vermietung@stadt.freiburg.de

Tel.:

  • Schulsportstätten: 0761 / 201-2489 oder -2689
  • Schulräume: 0761 / 201-2492

Fristen

4 Wochen vor dem ersten Nutzungstermin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Anmietung von Schulsportstätten oder
  • Antrag zur Anmietung von Schulräumen

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 07.12.2021 freigegeben.