Leistungen
Handwerkerplakette beantragen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Gewerbebetriebe mit überwiegendem Geschäftszweck „handwerkliche Reparaturarbeiten“ und/oder „Beseitigung von Notfällen/Durchführung von Notfallreparaturen“ können für Werkstattfahrzeuge eine Handwerkerplakette für Reparatur-/Notfallbeseitigungs-Einsätze erhalten.
Die Handwerkerplakette muss gut sichtbar unter genauer Angabe des Einsatzortes ausgelegt und die Bedingungen entsprechend Merkblatt eingehalten werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der Kreishandwerkerschaft Freiburg. Weitere Informationen zur Antragsstellung, Kosten etc. erhalten Sie auf der Webseite der Kreishandwerkerschaft.
Verfahrensablauf
Beanstandung erfolgt, wenn die Handwerkerplakette nicht bzw. ohne Angabe des Einsatzorts ausliegt oder die Bedingungen des Merkblattes nicht nachvollziehbar eingehalten werden.
Fristen
Zahlung bzw. Nachweis des Einsatzes innerhalb einer Woche nach Zustellung der schriftlichen Verwarnung.
Erforderliche Unterlagen
Verwarnung, Handwerkerplakette, Nachweis des Einsatzes (Lieferschein, Rechnung etc.)
Kosten
- Für das Berechtigungsschild einmalig 40,- €
- Für die jährliche Plakettenerteilung (allgemeine Reparaturarbeiten) 65 ,- €
- Für die jährliche Notdienstplakette zusätzlich 15,- €
(alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer)
Geldbuße laut Tatbestandskatalog
Abhängig davon wo geparkt wurde: von 10 € bis 35 €
Hinweise
Hinweis:
Wenn die Bedingungen für den Einsatz einer Handwerkerplakette nicht erfüllt sind, kann beim Garten- und Tiefbauamt eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Bei der Handwerkerplakette handelt es sich um eine Hilfestellung zur Ausübung des Verfolgungsermessens.
Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Verstößen sind die allgemeinen Regelungen nach StVO, Polizeiverordnung etc.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.04.2021 freigegeben.


