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Leistungen

Förderprogramm Mehr Mehrweg für Freiburg -Mehrweggeschirr I Spülmaschine - Förderung & Auszahlung beantragen

Mit Beschluss des Freiburger Gemeinderats vom 29. Juli 2025 unterstützt die Stadt Freiburg i.Br. mit dem Förderprogramm „Mehr Mehrweg für Freiburg -Mehrweggeschirr I Spülmaschine“ ihre Unternehmer*innen in der Gastronomiebranche und im Lebensmittelhandwerk bei der Ausweitung des Mehrwegangebots. Mit dem Programm werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Kostenlose Beratung
  • Nutzungsentgelt von kreislauffähigem Mehrweggeschirr und kreislauffähigen Mehrwegverpackungen
  • Monatsbeitrag für den lokalen Mehrwegverbund
  • Anschaffung von Gewerbespülmaschinen

Ziele der Förderung sind die Entlastung der Unternehmer*innen bei der Ausweitung des Mehrwegangebots und übergeordnet ein sauberes Stadtbild durch die Vermeidung von Einweggeschirr und -verpackungen, die einen großen Anteil des Abfalls im öffentlichen Raum ausmachen.

Darüber hinaus leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Erreichung weiterer städtischer Zielsetzungen, wie der Einsparung von Ressourcen, die mit der Nutzung von Einwegverpackungen und -geschirr verbundenen sind.

Die Förderung ist ein Baustein der Freiburger Mehrwegoffensive, die durch einen möglichst schnellen Umstieg auf nutzer*innenfreundliches Mehrweggeschirr- und Mehrwegverpackungen im Außer-Haus-Verzehr, Mehrweg zum Freiburger Standard machen und so einen Beitrag zur klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft leisten möchte.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Sie sind als Unternehmer*in mit Betriebsstätten im Freiburger Stadtgebiet antragsberechtigt, die Speisen und/oder Getränke für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbare take-away-Speise oder Getränk verkauft.

Verfahrensablauf

Vor der Antragstellung können Sie beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i. Br. bei Bedarf eine fachliche Erstberatung kostenlos in Anspruch nehmen.
Dabei können Sie Fragen zur Umsetzbarkeit der Maßnahme ebenso wie Fragen zum Antragsprozess klären.

Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag VOR der Umsetzung von Maßnahmen im bereitgestellten Antragsformular.
Wird die Maßnahme bewilligt, kann sie umgesetzt werden.
Schon umgesetzte Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden.

Weitere Details zum Ablauf erhalten Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm

Fristen

Bitte stellen Sie den Förderantrag VOR der Umsetzung der Maßnahme.

Weitere Fristen nach der Umsetzung der Maßnahme:

Im Falle der Förderung von Monatsbeitrag und Nutzungsentgelt sind die Verwendungsnachweise spätestens bis zum 31.03. des auf die Umsetzung folgenden Jahres zu erbringen und mit dem Auszahlungsantrag der Stadt Freiburg vorzulegen, um die bewilligten Fördermittel zu erhalten.

Im Fall der Förderung der Neuanschaffung einer gewerblichen Spülmaschine sind die Verwendungsnachweise spätestens drei Monate nach Vertragsschluss zu erbringen und mit dem Auszahlungsantrag der Stadt Freiburg vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Spülmaschinenförderung: Kostenschätzung der Neuanschaffungs- und Anschlusskosten (bspw. Kostenvoranschlag, Angebot)
  • Nutzungsentgelt und Monatsbeitrag: Kopie des Teilnahmevertrags Mehrwegverbund inkl. Angabe zur Höhe des Monatsbeitrags, Kostenschätzung des Nutzungsentgelts für kreislauffähige Mehrwegverpackungen (Angebot des Mehrweganbieters und Schätzung des vsl. im Kalenderjahr anfallenden Nutzungsentgelts)

Kosten

Keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Förderprogramm „Mehr Mehrweg für Freiburg -Mehrweggeschirr I Spülmaschine“ erhalten Sie hier:

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 02.09.2025 freigegeben.