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Leistungen

Beurkundung Kindesunterhalt

Jeder Unterhaltsberechtigte hat ein Recht darauf, dass der Unterhaltsanspruch in einer vollstreckbaren Urkunde anerkannt wird. Als Unterhaltspflichtiger haben Sie die Möglichkeit die Beurkundung kostenlos bei uns durchzuführen.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • ggf. bestehende Urkunden, Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen
  • ggf. Aufforderungsschreiben zur Beurkundung

Kosten

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.02.2022 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.