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Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Fußgängerzone bei Umzügen, Anlieferungen etc.

Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Fahrzeuge bei Umzügen, Anlieferungen etc. in der Fußgängerzone geparkt werden.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung können Privatpersonen und Firmen beantragen, die in die Fußgängerzone umziehen möchten oder eine Lieferung in die Fußgängerzone erwarten.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.

Fristen

Der Antrag muss mind. 2 Wochen vor dem Termin bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

15,00 € pro Tag

Hinweise

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Tipp: Begründen, warum das Fahrzeug in der Fußgängerzone abgestellt werden muss.

 

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Rechtsgrundlage

  • 46 Straßen-Verkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
  • 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 17.02.2026 freigegeben.