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Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste

Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste haben hier die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.

Fristen

Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Gewerbenachweis

Kosten

Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):

  • 1 Jahr 85 Euro
  • 2 Jahre 150 Euro
  • 3 Jahre 220 Euro

Hinweise

Tipp: Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.

Vertiefende Informationen

Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das Kfz-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.

Rechtsgrundlage

§46 Straßenverkehrsordnung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 19.02.2026 freigegeben.