Leistungen
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste
Onlineantrag und Formulare
Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste haben hier die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.
Fristen
Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Gewerbenachweis
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):
- 1 Jahr 85 Euro
- 2 Jahre 150 Euro
- 3 Jahre 220 Euro
Hinweise
Tipp: Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.
Vertiefende Informationen
Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das Kfz-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.
Rechtsgrundlage
§46 Straßenverkehrsordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 19.02.2026 freigegeben.


