Home Service Service A-Z

Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Pflegedienst oder Hebamme.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.

Fristen

Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.

Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.

Kosten

Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):

  • 1 Jahr 75 Euro
  • 2 Jahre 130 Euro
  • 3 Jahre 185 Euro

Hinweise

Tipp:

Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.

Vertiefende Informationen

Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.