Leistungen
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Onlineantrag und Formulare
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Pflegedienst oder Hebamme.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.
Fristen
Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Der Antrag muss mind. 2 Wochen im Voraus bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.
Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):
- 1 Jahr 75 Euro
- 2 Jahre 130 Euro
- 3 Jahre 185 Euro
Hinweise
Tipp:
Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.
Vertiefende Informationen
Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.

