Leistungen
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker beantragen
Onlineantrag und Formulare
Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Handwerkerfahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen geparkt werden.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Handwerkerfahrzeug, das nicht in einer der Tiefgaragen am Rande der Fußgängerzone abgestellt werden kann.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.
Fristen
Der Antrag muss mind. 2 Wochen vor dem Arbeitseinsatz bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Fahrzeugscheins
Kosten
- 15,00 € pro Tag
- 280,00 € für 4 Wochen
Hinweise
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Tipp:
Kopien der erforderlichen Unterlagen beifügen.
Begründen, warum das Fahrzeug am Arbeitsort abgestellt werden muss.
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 13.07.2021 freigegeben.


