Home Service Service A-Z

Leistungen

9.2 - Aufnahme einer Sportstätte in das sportportal FREIBURG

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine und andere Sportanbietenden mit einem Eintrag in der Suchplattform sportportal FREIBURG – www.sportportal.freiburg.de

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Sportanbietende muss ein Sportangebot für Sportsuchende in Freiburg unterbreiten. Dabei darf der Sportanbietende keine vorrangigen Interessen mit den Sportangeboten verfolgen.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Für Sportstätten, die nicht in Verwaltung eines im sportportal FREIBURG eingetragenen Sportvereins bzw. anderen Sportanbietenden stehen, wird eine Zustimmung der zuständigen Stelle für einen Eintrag benötigt. Diese Zustimmung kann mit einer E-Mail an das Sportreferat erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Sportförderungsrichtlinien

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.05.2024 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.