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Leistungen

9.1 - Aufnahme als Sportanbietender in das sportportal FREIBURG

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine und andere Sportanbietenden mit einem Eintrag in der Suchplattform sportportal FREIBURG – www.sportportal.freiburg.de

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Sportanbietende muss ein Sportangebot für Sportsuchende in Freiburg unterbreiten. Dabei darf der Sportanbietende keine vorrangigen Interessen mit den Sportangeboten verfolgen.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Sofern eine Sportstätte für Sportangebote genutzt wird, die noch nicht im sportportal FREIBURG eingetragen ist, wird das Formular „Aufnahme Sportstätte“ zusätzlich benötigt.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 2 Sportförderungsrichtlinien

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.05.2024 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.