Informationen zur Förderung von Netzanschlusserweiterungen

(Förderrichtlinien)

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Antragsberechtigte Jede*r Netzanschlussnehmer*in, welche*r im Stadtgebiet der Stadt Freiburg im Breisgau, der eine PV-Anlage größer als 30kWp auf seinem Dach/Grundstück errichten und den Strom ins Netz einspeisen möchte.
Förderbedingungen - Netzanschluss auf Gemarkung Freiburg (inkl. Außenbereich)
- Gesamtleistung der PV-Anlage > 30 kWp (Repowering möglich)
- Die Errichtung/Erweiterung der PV-Anlage darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (kein Neubau und keine grundlegende Dachsanierung)
- Die Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen
Förderumfang in folgender Reihenfolge
(Beispielrechnung siehe unten)
1.) 1.000 Euro pro kWp zusätzlicher Leistung
(= 1.000 Euro x (Leistung der PV-Anlage – 30 kWp), aber
2.) max. 75 % der Netzanschlusskosten
(wenn < als Alternative 1), aber
3.) pro Anschlusspunkt max. 50.000 Euro
(wenn < als Alternative 1 und 2)
Förderfähige Kosten - Netzanschlusskosten
- Ggf. Kundentrafostation (pauschaler Ansatz in Höhe von 50.000 Euro)
Mittelherkunft und Fördermittelgeber Zukunftsfonds Klimaschutz der Stadt Freiburg
Mittelverwaltung Badenova AG & Co. KG
Baufirma Badenova Netze GmbH und Fremdfirmen
Zahlungen durch Antragsteller Eigenanteil Netzanschluss (min. 25 %)
Vergabeverfahren First-come-first-serve-Prinzip
= wer zuerst Antrag stellt, erhält zuerst Förderung. Allerdings mit zeitlicher Befristung von 6 Monaten, im Rahmen dieser der Bau durchgeführt werden muss. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, gibt es keine Förderung mehr.
Förderablauf 1.) Interessent*in sendet Anmeldung einer Erzeugungsanlage via Netzportal der Badenova Netze
2.) Netzverträglichkeitsprüfung durch Badenova Netze
3.) Interessent*in erhält im Falle einer notwendigen Netzanschlusserweiterung Schätzkosten via E-Mail
4.) Interessent*in stellt Antrag auf Förderung zur Netzanschlusserweiterung an die Badenova: netzanschlussförderung@badenova.de
5.) Badenova bewilligt im Namen der Stadt den Antrag
6.) Bau und Abrechnung der Netzanschlusserweiterung innerhalb von 6 Monaten
8.) Einspeiser meldet sich mit Zahlungsbeleg und Bewilligungsschreiben bei Badenova
9.) Badenova zahlt Zuschuss an Einspeiser*in aus
Bewerbungsfrist Fortlaufend ab Start (ca. Juli/August 2023)
Bewerbungsunterlagen Antragsformular, Einspeiseanfrage, Netzverträglichkeitsprüfung, Angebot Netzanschluss Badenova Netze GmbH
Bewerbung einreichen Per E-Mail an: netzanschlussfoerderung@badenova.de
Projektleitung
Badenova AG & Co. KG
Richard Tuth
Leiter des Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz
Mail: richard.tuth@badenova.de
Tel.: +49 761 279-2984
Ansprechpartnerinnen Stadt Freiburg

Umweltschutzamt
Geschäftsstelle Zukunftsfonds Klimaschutz
Jana Gallus
E-Mail : jana.gallus@freiburg.de
Tel.: 0761/201-6152
 
Martina Antoni
E-Mail: martina.antoni@freiburg.de
Tel.: 0761/201-6151
Weitere Informationen www.freiburg.de/pvgrossanlagen

Beispielrechnung 1 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 70 kWp
Netzanschlusskosten: 20.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 20.000 Euro * 75 % = 15.000 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: nicht erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 15.000 Euro

Beispielrechnung 2 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 70 kWp
Netzanschlusskosten: 60.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 70 kWp – 30 kWp = 40 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 40 kWp * 1.000 Euro = 40.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 60.000 Euro * 75 % = 45.000 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: nicht erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 40.000 Euro

Beispielrechnung 3 zum Förderumfang

Zu installierende Leistung: 80 kWp
Netzanschlusskosten: 70.000 Euro
Geplanter, über 30 kWp hinausgehender Zubau: 80 kWp – 30 kWp = 50 kWp
Fördersumme nach Einspeiseleistung: 50 kWp * 1.000 Euro = 50.000 Euro
Maximale Förderquote von 75 %: 70.000 Euro * 75 % = 52.500 Euro
Maximaler Förderbetrag von 50.000 Euro: erreicht
Ausgezahlter Förderbetrag: 50.000 Euro