Information zur Datenerhebung und -verarbeitung

bei Verträgen

u.a. Kaufverträge, Tauschverträge, Erbbaurechtsverträge, Pachtverträge, Mietverträge, Gestattungsverträge, Flächenüberlassungsverträge, Dienstbarkeitsvereinbarungen.

Behörde
Stadt Freiburg i.Br.
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i:Br.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin W.W. Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de
 
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1b DSGVO zum Zweck des Abschlussesund der Durchführungeines Vertrages erhoben und verarbeitet.
 
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zur Erfüllung des Zweckes gespeichert.Bestehen gesetzliche oder auf andere Weise vorgeschriebene Aufbewahrungspflichten, werden Ihre Daten für diese Dauer gespeichert und im Anschluss gelöscht.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Notariate, Grundbuchamt und städtische Dienststellen, soweit es für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages notwendig ist

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschl. Profiling
Nein

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Die Bereitstellung der Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Stellen Sie die Daten nicht zur Verfügung, kann ein Vertragsabschluss nicht erfolgen.

Werden Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben, besteht eine In-formationspflicht nach Art. 14 DSGVO.

Information zur Datenerhebung und -verarbeitung

bei Ausschreibungen

Behörde
Stadt Freiburg i.Br.
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i:Br.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin W.W. Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de
 
Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de
 
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1b DSGVO erhoben und verarbeitet, um die Bewerber bei der Grundstücksvergabe berücksichtigen zu können.
 
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zur Erfüllung des Zweckes gespeichert. Bestehen gesetzliche oder auf andere Weise vorgeschriebene Aufbewahrungspflichten, werden Ihre Daten für diese Dauer gespeichert und im Anschluss gelöscht.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Notariate, Grundbuchamt und städtische Dienststellen, soweit es für das Vergabeverfahren notwendig ist.

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschl. Profiling
Nein

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Die Angabe Ihrer Daten ist freiwillig. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung, können Sie nicht bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Werden Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben, besteht eine In-formationspflicht nach Art. 14 DSGVO.

Im Übrigen gelten auch die gesamtstädtischen Datenschutzhinweise.

Kontakt

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i.Br..