Wahlhelfer*in werden

Die Stadt Freiburg sucht für jede Wahl etwa 1900 Personen, die am Wahlsonntag in einem der Wahlbezirke und Briefwahlbezirke mithelfen, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen.

 

Wahlhelfenden-Datenerfassung



Sie haben sich als Wahlhelfer*in registriert, müssen jedoch aus wichtigen Gründen Ihren Wahldienst absagen?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an wahlhelfende@freiburg.de oder rufen Sie uns in unserer Hotline unter 0761-201 5770 an.



Sie möchten sich für zukünftigen Wahlen als Neu-Wahlhelfer*in in Freiburg engagieren?
Hier können Sie sich registrieren. 

            


Bei der Landtagswahl Wahlhelfer*in darf sein, wer:

                          Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist,
                          am Wahltag mindestens 16 Jahre alt,
                          mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg gemeldet und
                          nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Zusätzlich darf nicht Wahlhelfer*in sein, wer bei der Wahl als (Ersatz-)Bewerber*in antritt, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist oder als Beisitzender des Kreiswahlausschusses berufen wurde.

Bei der Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in darf Wahlhelfer*in sein, wer:

                          Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger*in ist,
                          am Wahltag mindestens 16 Jahre alt,
                          mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Freiburg gemeldet und
                          nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
                          im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt wird.

Zusätzlich darf nicht Wahlhelfer*in sein, wer bei der Wahl als (Ersatz-)Bewerber*in antritt, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist oder als Beisitzender des Gemeindewahlausschusses berufen wurde.


Als Mitglied des Wahlvorstands gewährleisten Sie einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl.

Wahlhelfer*innen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen. Sie dürfen beispielsweise während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen und dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem: 

                          die Ausgabe der Stimmzettel,
                          die Einlasskontrolle
                          das Führung des Wählerverzeichnisses
                          sowie die Auszählung der Stimmzettel

   
  Im Wahllokal gibt es zwei Schichten:

                          Frühschicht: 7.45 - 13 Uhr und 18 Uhr bis zum Ende der Auszählung
                          Spätschicht: 12.45 Uhr bis bis zum Ende der Auszählung
                          Die Schichteinteilung übernimmt die/der Wahlvorsteher*in.

  Bei der Briefwahl: 14 Uhr bis zum Ende der Auszählung

Wahlen in Freiburg

Kontakt

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement

Wahlamt - Wahlhelfende
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
wahlhelfende@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201-5770