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Leistungen

Markscheider - Anerkennung beantragen

Sie möchten Tätigkeiten, die nach dem Bundesberggesetz oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten sind, in Baden-Württemberg ausüben?

Dafür benötigen Sie eine Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider.

Verfügen Sie über eine entsprechende ausländische Berufsqualifikation, müssen Sie prüfen lassen, ob diese den Voraussetzungen zur Anerkennung entspricht. 

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: