Leistungen
Hütten und Grillstellen anmieten
Onlineantrag und Formulare
Geschlossene, mietbare und zahlreiche offene Waldhütten für bis zu 70 Personen sowie viele Grillplätze laden zum Feiern im Stadtwald ein.
Die Hütten stehen grundsätzlich nur für private Zwecke zur Verfügung. Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, insbesondere solche für die Eintritt erhoben wird, sind nicht zulässig.
Da die Hütten im Wald liegen ist im Außenbereich elektrisch verstärkte Musik nicht zulässig.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Alter: 18 Jahre
- Die Hütten stehen grundsätzlich nur für private Zwecke zur Verfügung. Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, insbesondere solche für die Eintritt erhoben wird, sind nicht zulässig.
- Da die Hütten im Wald liegen ist im Außenbereich elektrisch verstärkte Musik nicht zulässig.
Verfahrensablauf
Eine Hütte kann über die Website Forsthütten Freiburg - Buchen gemietet werden.
Die Schlüsselabholung und Unterzeichnung des Mietvertrags, sowie die Bezahlung des Mietbetrages (in bar oder per EC-Cash) und ggf. des Kautionsbetrag (nur in bar) wird im Forstamt abgewickelt.
Fristen
Die Mietdauer beträgt 22 h ab 13 Uhr bis 11 Uhr am Folgetag.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bargeld oder EC-Karte für die Miete, Bargeld für die Kaution (St. Georgs- und Opfinger Hütte).
Kosten
- Von 10,- bis 180,- Euro je nach Grillplatz und Hütte
- Kaution für Opfinger und St. Georgshütte 150,- Euro
- Zahlung in bar oder mit EC-Karte (Miete), für die Kaution ist die Zahlung nur in bar möglich. Gestaffelte Rücktrittsgebühr bzw. Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt laut AGB.
Hinweise
Eine frühzeitige Anmeldung ist sinnvoll, da die großen Hütten schnell ausgebucht sind. Die Hütten können bis zu 2 Jahre im Voraus gemietet werden. Informieren Sie sich gerne durch eine Vorab-Besichtigung über die Ausstattung der Hütten.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage
AGB´s des Forstamts, Landeswaldgesetz, Hütten- bzw. Platzordnung der jeweiligen Hütte und Erholungswaldsatzung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.08.2026 freigegeben.



