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Leistungen

Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen

Onlineantrag und Formulare

  • Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle:

    Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

    Sollten Sie Unterstützung bei der Terminvereinbarung und Antragstellung benötigen, so melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer:
    0761 201-4847

    Die Telefonnummer ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
    Dienstag von 9:00 bis 11:30 Uhr
    Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag von 9:00 bis 11:30 Uhr

  • Formular - Erteilung einer Fahrerlaubnis

Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland?
In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen.

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

ausländischer Führerschein

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Der ausländische Führerschein muss im Original vorgelegt werden. Digitale Nachweise können nicht akzeptiert werden.
Hinweis:
Bei Ausgabe des deutschen Führerscheins muss der ausländische Führerschein im Original abgegeben werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Eine Online-Antragstellung ist in Freiburg nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie unter dem oben genannten Link einen Termin zur Antragstellung. Auch bei schriftlicher Antragstellung werden Sie gebeten, einen Termin zur Bearbeitung zu vereinbaren. Ein Expressversand ist nur in Ausnahmefällen möglich, da für die Nachbearbeitung des Antrags Zeit benötigt wird.

Fristen

Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise

Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erste Meldebestätigung in Deutschland
  • ein biometrisches Passfoto
  • ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR-Führerschein
    Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.
  • bei einer EU-EWR-Fahrerlaubnis sowie bei einer Fahrerlaubnis, die in einem der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten und Klassen erteilt worden ist, zusätzlich:
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie nur vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.

  • bei einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.
Ergänzung für Stadt Freiburg im Breisgau

Der ausländische Führerschein muss im Original vorgelegt werden, digitale Nachweise können nicht akzeptiert werden.

Für das notwendige biometrische Passfoto können Sie unsere Fotoboxen vor Ort nutzen. Ansonsten bitte ein Passfoto in gedruckter Form mitbringen.

Kosten

je nach Stadt- oder Landkreis: unterschiedlich

Hinweise

Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft nur das Fü
hrerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 28 Anerkennung von EU-EWR-Fahrerlaubnissen
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
  • § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber aus EU-/EWR-Staaten
  • § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Fahrerlaubnisinhaber außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

Freigabevermerk

04.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Freiburg im Breisgau

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.